Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Jobangebot gefälscht – Identität missbraucht: Verbraucherzentrale warnt vor Jobscamming-Masche

Mit dem Testen von Apps Geld verdienen – klingt super. Doch bei diesem Jobangebot ist Vorsicht geboten. Bereits der erste Auftrag kann böse Folgen haben: Identitätsmissbrauch. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt in diesem Zusammenhang vor Jobscamming und erklärt, wie die Masche abläuft.

Ganz einfach von zu Hause aus Geld verdienen, indem ein paar Apps getestet werden. Das Versprechen vermeintlicher Arbeitgeber klingt verlockend. Schnell wird ein Arbeitsvertrag unterzeichnet und mit einer Kopie des Ausweises an den neuen Arbeitgeber zurückgeschickt. Es folgt der erste Auftrag: Ein Bankkonto eröffnen, um währenddessen die Sicherheitsmerkmale des Videoidentverfahrens zu testen. Das Konto werde nur zu Forschungs- beziehungsweise Marketingzwecken eingerichtet, bestätigen vermeintliche Mitarbeitende des Arbeitgebers. Ist die Studie erfolgreich beendet, würde das Konto aufgelöst werden, es gebe auch eine schriftliche Bestätigung der Bank. Doch auf diese warten Betroffene vergebens, denn das Jobangebot ist gefälscht – und der angebliche Arbeitgeber hat längst das bekommen, auf was er eigentlich aus ist.

Identitätsmissbrauch statt Jobangebot

„Mit einem auf diese Weise eingerichteten Konto samt Ausweiskopie können Betrüger leider einen großen Schaden anrichten“, weiß Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erklärt: „Das Konto kann beispielsweise als Empfängerkonto eines Fakeshops genutzt werden. Fällt der Betrug irgendwann auf, sind die Betroffenen als Kontoinhaberin oder -inhaber als einzige Person greifbar. Es drohen rechtliche Konsequenzen, die mühsam abgewendet werden müssen.“

So lässt sich Jobscamming erkennen

„Es gibt ein paar Warnsignale, die dabei helfen können gefälschte Jobangebote zu identifizieren“, sagt Bartsch. So erhalten Interessierte oft sehr schnell eine positive Rückmeldung auf ihre Bewerbung. Die Abfrage persönlicher Daten läuft dann aber meist nur über Chats oder Messenger – ein persönlicher Kontakt wird in der Regel vermieden. Auch Rechtschreibfehler oder Fehler in der Ansprache können ein Hinweis sein. Wo Verbraucherinnen und Verbraucher aber spätestens hellhörig werden sollten, ist, wenn eine Personalausweiskopie als Identitätsnachweis angefordert wird und der erste Job eine Bankkontoeröffnung auf den eigenen Namen via Identverfahren erfordert. „Das verlangt kein seriöser Arbeitgeber“, so die Rechtsexpertin.

Wer bereits ein Videoidentverfahren für angebliche Testzwecke durchgeführt und keinen Kontakt mehr zum angeblichen Arbeitgeber hat, sollte sich schnellstmöglich an eine Rechtsvertretung wenden, um sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen möglichst abzuwenden.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige