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Geplante Kalihaldenabdeckung Wathlingen – Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Kommunalpolitik, um die Bürger zu schützen?

WATHLINGEN. Die Bürgerinititative Umwelt Wathlingen teilt mit, dass sie aktuell die Mitglieder des Samtgemeinderates und des Gemeinderates Wathlingen ausführlich über die Möglichkeiten informiert hat, sich unabhängig vom Planfeststellungsverfahren gegen die geplante Abdeckung der Kalirückstandshalde zu wehren. Die Schreiben sind auf der Internetseite der BI einsehbar.

„Das Landesbergamt (LBEG) hat seit mindestens einem halben Jahr konkrete Hinweise auf einen Umweltschaden im Grundwasserbereich durch versickernde salzhaltige Wässer der Halde“, erklärt der Pressesprecher der BI, Holger Müller. „Trotz der Pflicht des LBEG, entsprechende sogenannte „Gefahrerforschungsmaßnahmen“ zu ergreifen, ist unserer Kenntnis nach diesbezüglich bis heute nichts passiert.“

Die BI geht davon aus, dass die Firma K+S aktuell versucht, das Vorhaben Haldenabdeckung zudem gegen alle Bedenken durchzusetzen, indem schon vor einer Entscheidung im Planfeststellungsverfahren Fakten geschaffen werden. „Zum einen sollen fremde Wässer, wie Halden- und Produktionswässer, vor allem aus Hessen, und vermutlich auch Assewasser und Rauchgasschlämme, mit Lkw nach Wathlingen transportiert und hier versenkt werden“, kritisiert Müller. „Dadurch würde der Lkw Verkehr noch weiter zunehmen und der (noch) vorhandene und ausreichende Grubenhohlraum für einen Versatz der Halde stünde dann nicht mehr zur Verfügung.“ Darüber hinaus habe die Firma jüngst erklärt, dass sie die Recycling-/Brechanlage bereits vor einer Entscheidung über die Haldenabdeckung – ohne Öffentlichkeitsbeteiligung – errichten will.

„Wir sehen in dieser Situation verschiedene Möglichkeiten der Kommunalpolitik, zu handeln“, erklärt Müller. „Die Rechtsanwältin der Samtgemeinde Wathlingen hat in ihrer Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren die Errichtung der Recyclinganlage auf der dafür vorgesehenen Fläche im Außenbereich als nicht vereinbar mit dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde und damit als unzulässig angesehen.“ Zwei für die Errichtung der Recycling-/Brechanlage benötigte Flurstücke befänden sich darüber hinaus im Eigentum der Gemeinde Wathlingen.

Laut Müller „sollte die Gemeinde Wathlingen daher durch einen entsprechenden Ratsbeschluss klarstellen, dass für die geplante Haldenabdeckung und die in diesem Zusammenhang geplante Bauschutt-Recyclinganlage – abschließend – keine Gemeindegrundstücke zur Verfügung gestellt werden.“ Bisher sei aber nur eine Veräußerung und die auch nur bis zum Ende des Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen. Dieser Beschluss ist nach Ansicht der Bürgerinitiative aber eine Mogelpackung. „Die Gemeinde Wathlingen muss sich auch nach einer möglichen Genehmigung gegen die für alle nachteilige Deponie wehren“, fordert Müller. Er kritisiert, dass der  Bürgermeister die Grundstücke aufgrund ihres geringen Wertes aktuell ohne Beteiligung des Rates und ohne Kenntnis der Öffentlichkeit jederzeit zur Verfügung stellen könne (eventuell durch Verpachtung). „Es darf doch nicht sein, dass ein einzelner Bürgermeister – allein – Entscheidungen mit dieser Tragweite für mehrere Dörfer trifft“, sagt Müller.

Er weist darauf hin, dass es bis heute keine, schon gar keine konkreten, Planungen für alternative Transportstrecken zur geplanten Deponie gibt. „Nach Überzeugung der Bürgerinitiative würde jegliche Genehmigung einer Recyclinganlage den Transport durch die Dörfer festschreiben!“

Darüber hinaus gibt es laut BI noch die Rohrleitung für die Flutung des Grubengebäudes des Kalibergwerks Niedersachsen-Riedel mit Fuhsewasser. „Durch diese Leitung soll nach erfolgter Abdeckung der Kalihalde in Wathlingen belastetes Deponiesickerwasser andersherum in die Fuhse eingeleitet werden“, erklärt Müller. „Laut Vertrag gestattet die Gemeinde Wathlingen die Durchleitung von Wasser aber nur in eine Richtung.“ „Die Gemeinde Wathlingen muss durch einen entsprechenden Ratsbeschluss klarstellen, dass die Rohrleitung – abschließend – nicht zur Verfügung gestellt wird“, fordert Müller.

Er weist abschließend darauf hin, dass nach dem niedersächsischen Wassergesetz die Samtgemeinde Wathlingen die Pflicht hat, Abwasser zu entsorgen. „Falls diese Pflicht hinsichtlich der Abwässer der Kalihalde, die in großen Mengen einfach versickern, ausnahmsweise auf die Firma K+S übertragen worden sein sollte, müsste diese Erlaubnis unverzüglich widerrufen werden. Falls es gar keine Erlaubnis gibt, wovon die BI ausgeht, wäre die derzeitige Praxis der Abwasserbeseitigung nach Kenntnis der Bürgerinitiative illegal und K+S müsste aufgefordert werden, sie unverzüglich einzustellen“, legt Müller die rechtliche Situation aus Sicht der BI dar. „Möglichkeiten für politisches Handeln vor Ort gibt es also genug“, so Müller abschließend.

 

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