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Jahrespressegespräch 2019: Vorstellung des Geschäftsberichtes 2018

  • Celle

CELLE. Der Präsident des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen Peter Heine hat in der heutigen Jahrespressekonferenz die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018 in der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt. Die Konferenz fand im Rahmen der Gerichtsleitertagung im Fachgerichtszentrum Hannover statt.

„Das vergangene Jahr war durch die Klagewelle der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser aufgrund der überraschenden Verkürzung von Verjährungsfristen durch den Bundesgesetzgeber geprägt. Der erfreuliche Bestandsabbau der vergangenen Jahre wurde damit schlagartig zunichtegemacht“, führte er aus. „Zwar mag sich mittelfristig ein Teil davon unstreitig erledigen, bislang spüren wir davon aber rein gar nichts. Bei der Erhebung von Massenklagen waren die Krankenkassen sehr schlagkräftig, doch bei den Rücknahmen prüfen sie jeden Einzelfall – und das dauert anscheinend. Im Moment kommen auf ca. 15.000 Neufälle maximal 100 Klagerücknahmen in diesen Sachen. Selbst bei sehr zurückhaltender Planung brauchen wir zehn neue Richterstellen nebst Folgepersonal, um in den kommenden vier Jahren über die Runden zu kommen. Allermindestens ein Drittel der Fälle werden wir streitig entscheiden müssen. Mit dieser Prognose sind wir auf der sicheren Seite; in anderen Bundesländern rechnet man sogar mit zwei Dritteln.“

Sozialgerichte in Niedersachsen – Klagen und Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz pro Jahr

Mit Blick auf das laufende Jahr betonte Heine die Bedeutung des Bestandsabbaus. „Der Bestandsüberhang bei den Sozialgerichten ist jetzt wieder viel zu hoch. Ein Richter hat dort durchschnittlich knapp 420 laufende Verfahren im Dezernat. Mit der aktuellen Personalausstattung sind wir auf dem Weg zu alten Höchstständen, die längst hinter uns lagen und seinerzeit zu zusätzlichem Personal führten.“ Mit Sorge betrachtete er auch die Entwicklung der Prozessdauer. 14,48% der Verfahren dauerten bei den Sozialgerichten mehr als zwei Jahre und galten damit als überlang. „Das liegt nicht zuletzt an einem Überhang von insgesamt wieder ca. 10.000 Verfahren. Um eine signifikante Verbesserung für die Rechtssuchenden, also eine Verkürzung der Verfahrensdauern zu erreichen, brauchen wir den Gleichklang von Eingängen und Beständen.“

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen – Klagen und Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz pro Jahr

Wie sich die Klagewelle konkret am Richterarbeitsplatz auswirkt, schilderte Richterin am Sozialgericht Tina Meyer-Dulheuer in einem Praxiseinblick. „Ich arbeite mittlerweile in einer Lagerhalle für Krankenhausrechnungen und muss mich noch um andere Verfahren kümmern. Trotz aller Professionalität bedeutet dies Einbußen für die Beteiligten“ lautet ihr Fazit.

Im Rechtsprechungsrückblick erläuterte Heine exemplarisch für die gesellschaftliche Relevanz der Sozialrechtsprechung den Fall eines Hannoveraner Fahrgastbegleiters der ÜSTRA, der als Ein-Euro-Jobber Tariflohn vom Jobcenter forderte (vgl. Pressemitteilung Nr. 8/2019 vom heutigen Tage).

Sozialgericht Bremen – Klagen und Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz pro Jahr

Im Einzelnen:

Grundtendenz

Das Jahr 2018 steht für eine Trendumkehr. Bis zum Jahr 2017 konnten vier Jahre in Folge mehr Verfahren beendet werden als neu eingegangen sind. Der bis dato kontinuierliche Bestandsabbau hat sich abrupt ins Gegenteil verkehrt.

Eingänge und Erledigungen

Im abgelaufenen Jahr 2018 übersteigen die Eingänge die Erledigungen um 4.675 Verfahren. Unabhängig von den gestiegenen Eingangszahlen werden 3.309 Erledigungen weniger verzeichnet als im Jahr 2017. Das hängt mit Personalabbau zum Ende des Jahres 2018 zusammen, der naturgemäß vorher beginnen musste. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr an den Sozialgerichten 40.718 neue Verfahren, hiervon 36.330 Klagen und 4.388 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, mithin einen Anteil der Eilverfahren von 10,77 %. Im Vergleich zum Jahr 2017 sind 4.242 Verfahren mehr eingegangen. Das entspricht einen Anstieg um 11,63 %.

Bestände

Am 31. Dezember 2017 waren noch 43.220 Verfahren an den acht niedersächsischen Sozialgerichten anhängig, ein Jahr später 47.902. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Erhöhung des Bestandes um 4.682 Verfahren, also um ca. 10,83 %.

Rechtsgebiete

Auch im Jahr 2018 stellten die Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit einem Anteil von ca. 37,08 % der Gesamteingänge an den niedersächsischen Sozialgerichten den größten Anteil dar. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil allerdings um 4,87 %-Punkte zurückgegangen. Der nächstgrößere Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung machte ca. 27,27 % der Gesamteingänge aus. Durch die Klagewelle kam es zu einem Anstieg in diesem Rechtsgebiet um 10,57 %-Punkte. An dritter Stelle liegt das Rechtsgebiet der Rentenversicherung mit ca. 10,35 %. Die Eingänge sind hier leicht um 3,12 %-Punkte zurückgegangen.

Verfahrenslaufzeiten

Das durchschnittliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war im Jahr 2018 innerhalb eines Monats beendet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies unverändert kurz. Ein durchschnittliches Klageverfahren war demgegenüber nach 15,6 Monaten erledigt. Ausgehend von 16,2 Monaten im Vorjahr ist dies zunächst eine kleine Verbesserung. Der Anteil des sog. überlangen Verfahren belief sich jedoch auf 14,48 %.

Grundtendenz

Beim Sozialgericht Bremen – das aufgrund einer bundesweit einmaligen Sonderregelung erst seit Anfang 2009 für Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende zuständig ist – fallen die Veränderungen im Vergleich zu den niedersächsischen Sozialgerichten eher moderat aus.

Eingänge

In 2018 ist ein leichter Rückgang der Verfahrenseingänge zu verzeichnen. Diese ergeben sich jedoch ausschließlich aus weniger eingegangenen Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. So sind in 2018 4.806 Verfahren insgesamt neu anhängig gemacht worden (3.857 Klageverfahren und 949 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes), was einen nur vernachlässigbaren Rückgang um 38 Verfahren insgesamt gegenüber 2017 bedeutet. Insgesamt gingen 49 Eilverfahren weniger und 11 Klageverfahren mehr als im Vorjahr ein.

Rechtsgebiete

Im Jahr 2018 stellten die Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Bremen und Bremerhaven mit einem Anteil von 53,77 % der Gesamteingänge den weitaus größten Anteil dar. Die Vergleichszahl aus Niedersachsen wird dabei um 16,69 %-Punkte überschritten. Demgegenüber nehmen sich zwangsläufig die Anteile anderer Rechtsgebiete deutlich geringer aus. Der nächstgrößere Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung machte nur 14,32 % der Gesamteingänge aus, der Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung noch 7,93 %. Auch hier ist eine Erhöhung der Eingangszahlen in dem Rechtsgebiet der Krankenversicherung um 4,32 %-Punkte eingetreten. Die Eingangszahlen im Grundsicherungsrecht haben sich um 3,23 %-Punkte reduziert. Der Anteil im Bereich der Rentenversicherung hat sich nicht maßgeblich verändert und liegt mit 8 % auf Vorjahresniveau.

Verfahrenslaufzeiten

Das durchschnittliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war im Jahr 2018 innerhalb eines Monats beendet. Ein durchschnittliches Klageverfahren war demgegenüber nach 15,9 Monaten erledigt. Dies entspricht der Verfahrensdauer der niedersächsischen Sozialgerichte.

Grundtendenz

Zeitversetzt zu den Sozialgerichten hält die Tendenz des Bestandsabbaus bei dem Landessozialgericht zurzeit noch an.

Eingänge und Erledigungen

Nach der hohen Eingangszahl im Jahr 2015 und einem Rückgang in 2016 ist die Belastung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen mit neuen Verfahren in 2018 (wie auch im Jahr 2017) um weitere 6 % gesunken. Insgesamt gingen im Jahr 2018 4.687 Verfahren ein. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LSG Niedersachsen-Bremen konnten 4.979 Verfahren erledigt werden. Über die gesunkenen Eingangszahlen hinaus ist damit eine weitere erfreuliche Reduktion der Bestände um 296 Verfahren gelungen. Das Niveau ist jedoch weiterhin hoch, beim LSG Niedersachsen-Bremen sind zum Stichtag 31.12.2018 noch 5.305 Verfahren anhängig gewesen.

Verfahrenslaufzeiten

Das weiterhin hohe Bestandsniveau spiegelt sich in den Verfahrenslaufzeiten wider. Liegt die Laufzeit bei Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz bei nur 1,8 Monaten war ein durchschnittliches Berufungsverfahren erst nach knapp 19,9 Monaten abgeschlossen.

Rechtsgebiete

Den größten Anteil der neu eingegangenen Verfahren machen auch in der zweiten Instanz beim LSG die Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus, dieser beläuft sich auf 35,84 %. Der nächstgrößere Anteil der im Jahr 2018 eingegangenen Verfahren betrifft – noch – die gesetzliche Rentenversicherung, hier handelt es sich um 15,45 % der Eingänge. An dritter Stelle beim LSG liegt mit 12,52 % das Rechtsgebiet der gesetzlichen Krankenversicherung.

PR

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