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IHK informiert: Fristverlängerung für Umstellung von Kassensystemen

LÜNEBURG. Bis zum 30. September 2020 müssen Händler eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung einführen. Händler können vorerst aufatmen: Bund und Länder haben sich beim sogenannten Kassengesetz auf eine Schonfrist in Sachen Sicherheitseinrichtungen für Kassensysteme geeinigt. Demnach müssen Händler erst bis zum 30. September 2020 ihre Kassensysteme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausrüsten – und nicht, wie ursprünglich geplant, bereits zum Jahreswechsel. Das teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg mit.

Hintergrund des Moratoriums ist, dass die Technischen Sicherheitseinrichtungen erst jetzt zur Verfügung stehen und eine flächendeckende Ausstattung bis zum Fristende nicht möglich gewesen wäre“, erklärt Herbert Blank, IHK-Berater für Rechtsthemen. Die Pflicht zur Ausrüstung entfalle damit nicht. Ein Verstoß gegen die Umsetzungspflicht werde jedoch erst ab dem 30. September 2020 geahndet. Blank: „Betroffene Unternehmen sollten sich zeitnah um die Umrüstung bemühen, da die Umstellung entsprechend der großen Nachfrage Zeit in Anspruch nehmen wird.“

Einen Aufschub gibt es auch bei den in Paragraf 146 a Absatz 4 der Abgabenordnung geregelten Mitteilungspflichten an die Finanzverwaltung, die mit dem elektrischen Kassensystem entstehen: Diese müssen erst erfolgen, wenn die Verwaltung über ein elektrisches Meldeverfahren verfügt. Wann es soweit ist, teilt das Bundesfinanzministerium nach eigenen Angaben „rechtzeitig vor Beginn“ auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de mit.

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