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DR. MAIKE REERSHEMIUS-SCHULZ ZUR RICHTERIN AM OBERLANDESGERICHT ERNANNT

  • Celle

CELLE. Am 06. Januar 2020 hat die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stefanie Otte eine neue Richterin am Oberlandesgericht ernannt. „Wir haben mit Frau Dr. Reershemius-Schulz eine besonders erfahrene Strafrichterin für das Oberlandesgericht gewinnen können. In einer Zeit, in der angesichts komplexer Staatsschutzverfahren die Strafsenate des Oberlandesgerichts eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, haben wir mit der Richterin eine wichtige Verstärkung erfahren“, stellte Stefanie Otte die neue Richterin vor.

Frau Dr. Reershemius-Schulz ist 39 Jahre alt. Sie wurde in Norden geboren und studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften in Hannover. Nach dem 1. Staatsexamen promovierte sie über ein verfassungsrechtliches Thema. Das Referendariat absolvierte die Richterin im Bezirk des Celler Oberlandesgerichts und trat im März 2009 in die niedersächsische Justiz ein. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft Hannover, beim Amtsgericht Celle und beim Landgericht Hildesheim wurde sie im Jahr 2012 zur Richterin am Landgericht in Hildesheim ernannt, wo sie in verschiedenen Strafkammern und als Notarprüferin tätig war. Von September 2014 bis Januar 2017 war sie als Referentin an das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt abgeordnet, im Anschluss leitete sie bis März 2018 das Referat 403 (Soziale Dienste, Opferhilfe, Prävention, Jugendstrafrecht) im Niedersächsischen Justizministerium. Seit April 2018 ist Frau Dr. Reershemius-Schulz beim Landgericht Hannover im Strafbereich tätig. Frau Dr. Reershemius-Schulz wird vor ihrem Dienstantritt in den Strafsenaten des Oberlandesgerichts Celle vorübergehend an das Landgericht Hannover rückabgeordnet, um die dortigen Strafkammern in bereits laufenden Strafverfahren noch zu unterstützen.

PR
Foto: © OLG Celle

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