Donnerstag, 3. Oktober 2024

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Pflegekammer Niedersachsen fordert 4.000 Euro Mindestlohn für Pflegefachpersonen

NIEDERSACHSEN. Die Pflegekommission, bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, hat erstmals für kommendes Jahr einen Mindestlohn auch für Pflegefachkräfte von 15 Euro beschlossen. Dieser soll ab 2022 auf 15,40 Euro steigen. Die Pflegekammer Niedersachsen kritisiert diese Lohnuntergrenze als viel zu niedrig. Pflegefachpersonen in Vollzeit sollten mindestens 4.000 Euro monatlich verdienen.

„15 Euro Mindestlohn für Pflegefachpersonen sind ein Witz“, sagt Sandra Mehmecke, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen. Die Pflegekammer fordert langfristig ein Bruttogehalt von mindestens 4.000 Euro im Monat für alle Pflegefachpersonen in Vollzeit – egal in welchem Bereich sie tätig sind. „Die Pflege braucht keine kümmerlichen Mindestlöhne, sondern eine flächendeckende gute tarifvertragliche Bezahlung“, so die Kammerpräsidentin.

Die Pflegekammer Niedersachsen unterstützt die Gewerkschaften und Arbeitgeber bei ihren Bestrebungen für eine attraktive und flächendeckende tarifvertraglich vereinbarte Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege. Dazu gehört auch eine entsprechende Finanzierung pflegefachlicher Leistungen zur Kostendeckung aller tarifvertraglichen Bedingungen.

„Pflegefachpersonen brauchen angemessen hohe Tariflöhne, nicht nur Mindestlöhne. Flächendeckende tarifvertragliche Regelungen werten diesen so wichtigen Beruf nicht nur gebührend auf. In Zeiten des gravierender werdenden Wettbewerbs um Auszubildende und Arbeitskräfte sind eine attraktive Entlohnung und wertschätzende Arbeitsbedingungen zudem ein wesentlicher Schlüssel zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Beides sind unerlässliche Bestandteile eines guten Tarifwerks“, so die Kammerpräsidentin.

Die Pflegekammer begrüßt ausdrücklich, dass zukünftig in Niedersachsen Investitionsmittel des Landes nur noch an Pflegeeinrichtungen fließen, die ihre Beschäftigten tariflich entlohnen und dies auch nachweisen können.

PR

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