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2. Vergaberunde im Niedersächsischen Investitionsförderprogramm für kleine Kultureinrichtungen – Anträge können bis zum 31.03.2020 gestellt werden

LÜNEBURG. Der Lüneburgische Landschaftsverband vergibt in den Landkreisen Celle, Gifhorn, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sowie in der Stadt Wolfsburg in einer zweiten Förderrunde weitere Fördermittel im Niedersächsischen Investitionsförderprogramm für kleine Kultureinrichtungen.

Das Programm wurde 2019 vom Land Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) mit insgesamt 2,5 Millionen Euro aufgelegt. Dem Lüneburgischen Landschaftsverband stehen in diesem Rahmen rund 276.000 Euro zur Verfügung, die in zwei Förderrunden vergeben werden. Beantragt werden können Fördersummen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro.

Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Gefördert werden:

  • bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen,
  • digitale Infrastruktur
  • Veranstaltungstechnik
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken und Neubauten, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes oder einer Kommune. Die Förderquote für eine Maßnahme kann jeweils bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Einzelheiten sind in den Förderkriterien geregelt, die auf den Internetseiten des Lüneburgischen Landschafts-verbandes, www.lueneburgischerlandschaftsverband.de (Direktzugriff über die Startseite oder über Startseite / Kulturförderung / Investitionsförderprogramm) eingesehen und heruntergeladen werden können.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. eingetragene Vereine, GbRs, gGmbHs oder Stiftungen. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören (z. B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren).

Voraussetzung für eine Förderung durch den Lüneburgischen Landschaftsverband ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und Finanzie
rungsplan. Die Ausschreibung des Förderprogramms, die Förderkriterien und das notwendige Antragsformular mit einem Muster für den Kosten- und Finanzierungsplan sind ebenfalls einsehbar und herunterladbar unter www.lueneburgischer-landschaftsverband.de.

Beratungen zum Antragsverfahren, zu den Förderrichtlinien und den notwendigen Unterla-gen sind telefonisch und persönlich möglich. Entsprechende Anfragen werden unter den Nummern 0581/827262 oder 0581/827263 entgegengenommen. Antragsstichtag in der zweiten Vergaberunde ist der 31.03.2020. Die Anträge sind postalisch an den Lüneburgischen Landschaftsverband, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen, zu richten.

PR

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