Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Maßnahmen im Kampf gegen Corona – Freizeiteinrichtungen und Teile des Einzelhandels geschlossen – Events untersagt – Hilfs-Hotline steht

  • Celle

CELLE. Derzeit wird bei der Stadtverwaltung emsig an der Umsetzung der neuesten Vorgaben gearbeitet, die alle darauf abzielen die Weiterverbreitung des Corona-Virus auszubremsen. Bund und Länder haben dazu gemeinsame Leitlinien verabschiedet und das Gesundheitsamt des Landkreises Celle hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die so bis einschließlich Samstag, 18. April, gilt.

Soziale Kontakte im öffentlichen Bereich sollen eingeschränkt werden, was selbstverständlich auch große Auswirkungen auf die Stadt Celle hat.

„Leider erfordert die aktuelle Situation vorübergehend weitere Einschränkungen und Schließungen. Ich bin mir bewusst, dass dies für viele entscheidende Einschnitte bedeutet und zu Verunsicherung führt“, sagt Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge. „Wir sichern allen Betroffenen unsere größtmögliche Unterstützung zu.“

Was ist erlaubt, was nicht?

Einrichtungen und Läden, die NICHT geschlossen werden müssen, sind der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Betroffen von der Schließung sind allerdings Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Theater, Opern, Museen, Bibliotheken und Ähnliches. Auch Bars, Diskotheken, Kinos, Clubs, Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder müssen vorerst bis zum 18. April geschlossen bleiben. Das gleiche gilt für Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Messen, Ausstellungen und alle öffentlichen Veranstaltungen sowie private Versammlungen.

Damit kann der verkaufsoffene Sonntag am 29. März leider auch nicht wie geplant stattfinden. Die Händler und Aussteller sind bereits darüber informiert worden.

Untersagt sind darüber hinaus Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Grundsätzlich werden alle Ansammlungen im Freien von mehr als zehn Personen verboten, private Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen fallen ebenfalls unter das Verbot.

„Im Zuge der Verfügung des Gesundheitsamtes müssen auch die Spielplätze in Celle geschlossen werden“, fügt der Oberbürgermeister hinzu. „Auch hier kann es leider keine Ausnahme geben. Auf den Spielplätzen kommen viele Menschen in engen Kontakt zueinander, was zunächst unbedingt vermieden werden soll.“

Hotlines sind weiter geschaltet

Auch wenn die Erreichbarkeit der städtischen Mitarbeiter per Telefon und E-Mail gegeben ist, bleiben die Hotlines der Stadt Celle zusätzlich aktiv.

Geschaltet sind die 24-Stunden-Hotline für allgemeine Bürgerfragen unter der Durchwahl 05141/12 1988.

Fragen zur Kinder-Notbetreuung werden unter die Nummer 05141/ 12-4022 montags bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr beantwortet.

Celler helfen Cellern

Kurzfristig wurde seitens der Stadt eine Hilfs-Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 05141/ 12- 12 12 können sich Menschen melden, die Hilfe benötigen oder helfen möchten oder. Es geht darum, Erledigungen zu machen oder eventuell beim Gassigehen zu unterstützen. Die Anrufe werden montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr entgegengenommen.

„Ich möchte noch einmal ausdrücklich dazu auffordern die Hotlines bei Fragen anzurufen“, appelliert der Oberbürgermeister an die Bürger der Stadt. „In Situationen wie dieser ist Solidarität gefragt – wir möchten Sie bestmöglich unterstützen. Vor allem Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, und solche, die helfen möchten, sollte sich bei uns melden. Wir führen dann beide zusammen.“

Alle Informationen, wie die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Celle, sind auf www.celle.de und dem facebook-Kanal der Stadt Celle abrufbar.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige