Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Sicher durch den Frühling: TÜV NORD gibt Tipps für ein gefahrloses Frühjahr

  • Celle

CELLE. Bei veränderten Lichtverhältnissen hilft die Sonnenbrille Nach der tristen Winterzeit belohnt der Frühling mit Sonnenschein. Doch so schön die helle Wärme auch ist, bringt sie für Autofahrer auch Nachteile. „Die teilweise überraschend auftretende und blendende Helligkeit, kann die Sicht der Fahrer stark einschränken“, warnt Marc Schnoor, Leiter der TÜV-STATION Celle. Deswegen bietet es sich an, die Sonnenbrille immer griffbereit zu haben.

Doch ist das Tragen von Sonnenbrillen eigentlich auch uneingeschränkt beim Autofahren erlaubt? Welche Sonnenbrille man auch beim Fahren tragen darf, hängt von der Lichtdurchlässigkeit ab. Diese muss bei acht bis 18 Prozent liegen, was der Tönungskategorie 3 entspricht. Weist die Sonnenbrille also eine Tönung von mehr als 92 Prozent auf, ist das Fahren damit verboten und es droht ein Verwarngeld von 10 Euro.

„Auch eine weniger getönte Sonnenbrille schützt die Augen vor der Einstrahlung, ohne die Sicht zu stark einzuschränken“, so der TÜV-Experte. Wer aufgrund seiner Sehschwäche verpflichtet ist, beim Autofahren eine Brille zu tragen, sollte dies auch bei der Wahl der Sonnenbrille beachten. Wenn die Pflicht zum Brillentragen im Führerschein vermerkt ist, sind nur Sonnenbrillen gestattet, die die entsprechende Sehstärke aufweisen.

PR
Foto: Ivanko Brnjakovic

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige
Schlagwörter: