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Allgemeine Schließung von Restaurants, Speisegaststätten und Mensen – Außerhausverkauf jedoch weiterhin möglich

Stadt und Landkreis CELLE. Um die Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus weiter einzudämmen, hat der Landkreis Celle nach einer entsprechenden Weisung des Landes eine Verfügung erlassen, die ab sofort zu vollziehen ist und voraussichtlich bis zum 18. April gilt: Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse, Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Eine Verlängerung ist möglich.

Der Verkauf von Speisen und Getränken durch diese Betriebe und gastronomische Lieferdienste, kann jedoch als Ausnahmeregelung im Rahmen eines Außerhausverkaufs fortgeführt werden.

Die Bestellung kann sowohl vom Kunden abgeholt als auch vom Betrieb ausgeliefert werden. Der Verzehr der bestellten Speisen und Getränke ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu den Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, bargeldlos zu bezahlen.

Insgesamt sind im Landkreis Celle, Stand 20. März, 16:00 Uhr, 36 Personen positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet worden, wovon fünf Personen bereits wieder als gesund gelten. In Quarantäne befinden sind momentan 217 Menschen, bisher entlassen wurden 79 Personen.

Den genauen Wortlaut der Verfügung können Sie hier einsehen:
https://www.landkreis-celle.de/fileadmin/import/landratsbuero/pdf_2020/Allgemeinverfuegung_weitere_Beschraenkungen_von_sozialen_Kontaken__003_.pdf

Alle Infos sind gebündelt ebenfalls auf der Homepage der Stadt Celle abrufbar und werden ständig aktualisiert.

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