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Kontaktsperre auch bei Solidaritätsaktionen beachten – Verordnung muss immer beachtet werden

Landkreis CELLE. Manch gut gemeinte Aktion ist mit nicht absolut notwendigen Kontakten verbunden und erhöht das Infektionsrisiko. Aus diesem Grund weist der Landkreis Celle noch einmal auf Paragraf 1 der Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie hin. „Jede Person hat Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.“ Diese Bestimmung gilt – sofern kein Ausnahmefall im Sinne der Verordnung vorliegt – ausnahmslos.

„Ich verstehe, dass gerade jetzt viele Menschen sich bedanken und Zeichen von Solidarität setzen wollen. Aber auch gut gemeinte ehrenamtliche oder gemeindliche Besuche in Einrichtungen oder bei Bürgerinnen und Bürgern sind wegen der damit verbundenen erhöhten Infektionsgefahr unzulässig. Bleiben Sie zuhause ist nicht ohne Grund gerade auch der Appell unserer Ärzte und Pflegekräfte. Nur durch konsequente und restriktive Einhaltung aller Vorgaben kann es gelingen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen“ betont Landrat Klaus Wiswe.

Die Hotline des Landkreises zu den Verfügungen ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter 05141/916-5070 erreichbar ist. Der Landkreis hat auf seiner Internetseite auch einen Link zu einer Seite der Landesregierung veröffentlicht, auf der oft gestellt Fragen (FAQ) beantwortet werden. Hier können Sie zu dem Link gelangen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html

Weitere Informationen zur aktuellen Situation finden Sie auch auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) und auf den Seiten des Landkreises Celle (https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=2104)

lkc

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