Freitag, 7. November 2025

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AKH Celle: Anpassung des Besuchsverbots an dynamische Lage der Corona Krise

CELLE. Aufgrund der immer dynamischeren Entwicklung der Corona Krise hat das AKH Celle die Regelungen für Besucherinnen und Besucher weiter angepasst, um die Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona Virus zu schützen.

Zunächst: Es gilt weiterhin ein allgemeines Besuchsverbot. Nur in begründeten Einzelfällen kann es nach telefonischer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin Ausnahmen geben so etwa bei palliativmedizinischen Patienten, Erziehungsberechtigten von stationär aufgenommenen Kindern oder in bestimmten Notfällen.

Besucher, die die Kriterien erfüllen, bekommen ab sofort vom Sicherheitsdienst am Eingang des Krankenhauses einen Besucherausweis ausgehändigt, wenn sie das Haus betreten. Allgemein gilt der Kurzzeitausweis (max. zwei Stunden), in Ausnahmefällen (gerade auch im Hinblick auf palliativmedizinische Patienten) kann es auch einen Tagesausweis (zwölf Stunden) geben. Vor Verlassen des Hauses ist der Besucherausweis beim Sicherheitsdienst wieder abzugeben.

Ab sofort gilt zudem eine geänderte Besuchsregelung in der Geburtshilfe. Partner oder Partnerin einer Frau, die sich für die Geburt ihres Kindes im Kreißsaal befindet, dürfen bei der eigentlichen Geburt anwesend sein. Anschließend gilt auch für diese Person das Besuchsverbot bis zur Entlassung der Frau, lediglich die Abholung von Frau und Kind ist dann wieder gestattet. „Wir wissen, dass diese Regelung gerade bei werdenden Vätern nicht auf Gegenliebe stoßen wird, aber im Sinne der vorgeschriebenen Kontaktreduzierung und also zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken, halten wir sie für notwendig“, sagt AKH Sprecher Tobias Mull und verweist auf andere Kliniken, die noch weiter gehen und sogar auch im Kreißsaal ein absolutes Besuchsverbot umgesetzt haben.

Auch für die N1 (Neugeborenenstation) gelten ab sofort neue Regelungen. Ab sofort kann nur noch ein Elternteil das dort liegende Kind besuchen Hintergrund ist die räumliche Situation der Station. „Auch hier geht es darum, Kontaktsituationen zu vermeiden und so einer Ausbreitung des Corona Virus entgegenzutreten. Wir bitten deshalb um Verständnis“, so der AKH Sprecher.

Wichtig: Auch in den oben genannten Ausnahmefällen dürfen Menschen, die an Symptomen einer Erkältung beziehungsweise eines grippalen Infekts leiden, das Klinikum weiterhin nicht betreten. Ein absolutes Besuchsverbot gilt auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Infektionsrisikogebiet aufgehalten hatten oder Kontakt zu Personen hatten, die sich in einem dieser Risikogebiete aufgehalten hatten oder für Kontaktpersonen von Personen, die sich in Quarantäne befinden. „Auch Kinder unter 16 Jahren dürfen das Klinikum nicht betreten – in diesem Punkt folgt die AKH-Gruppe einer Empfehlung der Bundesregierung“, erklärt Mull abschließend.

PR

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