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Land erlässt neue Verordnung zur Corona-Pandemie – Landkreis aktualisiert Fragenkatalog

Landkreis CELLE. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am Freitag (03.04.2020) eine Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen, die weitestgehend der Verordnung vom 27.03. 2020 und den bisherigen Regelungen durch Allgemeinverfügungen entspricht, jetzt jedoch bis zum 19. April gilt.

Allerdings gibt es Änderungen in einigen wesentlichen Punkten:
Mischbetriebe: Liegt der Schwerpunkt bei einer Verkaufsstelle auf dem zulässigen Sortiment (Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs), darf das gesamte Sortiment vertrieben werden. Vertreibt eine Verkaufsstelle überwiegend keine Güter des täglichen Bedarfs, darf nur das zulässige Sortiment verkauft werden. Der Rest muss abgesperrt werden.

Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden können ab Samstag, 4. April, wieder geöffnet sein. Die Betreiber müssen in allen Betrieben dafür sorgen, dass Abstände der Kunden untereinander eingehalten werden. Es darf sich maximal eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche in den Verkaufsräumen aufhalten.

Waschanlagen, egal ob an Tankstellen oder solitär müssen ab Samstag, 4. April, geschlossen bleiben. Die Kreisverwaltung setzt sich dafür ein, dass das Ministerium diese Bestimmung überdenkt.

Ein Außerhausverkauf und eine Belieferung mit Speisen und Getränken von Restaurationsbetrieben ist ab Samstag auch ohne elektronische oder telefonische Vorbestellung möglich. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Kunden ist sicherzustellen. Außerdem ist der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb eines Umkreises von 50 Meter zu den Betrieben untersagt. Aus hygienischen Gründen sollte eine bargeldlose Bezahlung erfolgen.

Häufige Fragen und Antworten hat der Landkreis in einer Liste (FAQ) zusammen gestellt. Diese können sie hier einsehen: https://t1p.de/winx

lkc

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