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Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise – Stadt vereinfacht Verfahren zur Steuerstundung

  • Celle

CELLE. Hilfe für Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise. Dazu hat die Stadt Celle ein vereinfachtes Verfahren für die Stundung von Steuerschulden aufgelegt. Dabei ganz besonders im Fokus: die Gewerbesteuer, die seit Beginn der Corona-Krise am 11. März spätestens aber bis zum 31. Dezember 2020 fällig wird. Darüber hinaus wird auf Stundungszinsen nach Möglichkeit verzichtet. Damit sollen Unternehmen im Stadtgebiet bei der Bewältigung von Zahlungsschwierigkeiten unterstützt werden.

Grundlage sind die steuerlichen Erleichterungen, die das Bundesministerium der Finanzen sowie die obersten Finanzbehörden der Länder zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen haben. Ziel ist, die Liquidität von unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen zu verbessern.

Bei der Bearbeitung der Anträge setzt die Stadt Celle auf partnerschaftliche Kooperation. Das heißt, ein Unternehmen nimmt zuerst die Hilfsprogramme von Bund und Landesebene in Anspruch und minimiert nach Möglichkeit die Betriebsaufwendungen. Anschließend kommt dann die Stadt ins Spiel, wenn um weitere Zahlungserleichterungen geht.

Näheres dazu ist auf der städtischen Homepage www.celle.de zu finden. Unter dem Banner „Coronavirus“ auf der Startseite gibt es stets aktuelle Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen. Dort ist auch ein Online-Formular hinterlegt (https://www.celle.de/StundungSteuerCorona) , mit dem die Stundung beantragt werden kann. Die dazu nötigen Unterlagen können dabei ebenfalls ganz einfach mit hochgeladen werden.

PR

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