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Termine bei Straßenverkehrsamt online möglich – Bearbeitungsstau ist weitgehend abgebaut

Landkreis CELLE. Bei Straßenverkehrsamt Celle sind Termine für Privatpersonen auch online möglich. Mit der Stufe 4 des iKfz-Verfahrens, die zentral vom Bund freigegeben werden muss, sollen dann auch Firmen und juristische Personen das Online-Verfahren nutzen können. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

Interessant ist die Online-Zulassung insbesondere für Kunden, die ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf sich umschreiben möchten: Unmittelbar nach Beendigung des Zulassungsvorganges und nach Ausdruck einer Bescheinigung (oder Speicherung eines entsprechenden Dokumentes auf einem mobilen Endgerät) darf mit dem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen werden. Bei einer Neuzulassung hingegen muss die Zulassungsstelle noch Papiere und Siegelmarken verschicken, und das Fahrzeug darf erst drei Tage nach der Online-Zulassung gefahren werden. Alle Infos zum Onlineverfahren gibt es auf der Seite des Landkreises: https://www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/strassenverkehrsamt/kraftfahrzeug-zulassungsstelle/online-verfahren.html

Seit dieser Woche sind abhängig von der Nachfrage, auch in kürzerer Zeit wieder Termine über die Online-Vergabe möglich. Dabei geht es um die Buchung von Terminen im Straßenverkehrsamt und nicht das Online-Verfahren. „Abhängig von hoher Kundennachfrage kann es immer mal wieder zu kurzfristigen Engpässen kommen, insgesamt ist der Landkreis aber jetzt wieder gut aufgestellt, damit die Wartezeit bei den verschiedenen Leistungen des Straßenverkehrsamtes nicht zu lang wird“, sagte Landkreissprecher Tore Harmening.

Wer einen Termin braucht, muss diesen über die online-Terminvergabe auf der Hompage des Landkreises buchen. Dieses System ist notwendig, damit dort die Abstände zwischen den einzelnen Besuchern im Zuge der Corona-Pandemie gewahrt werden können. Hier geht es zur Terminbuchung: https://www.terminland.de/zulassungsbehoerde_celle/

Die Online-Zulassung ist derzeit nur für Privatpersonen möglich. Mit der Stufe 4 des iKfz-Verfahrens sollen dann auch Firmen und juristische Personen das Online-Verfahren nutzen können. Einen Termin, zu wann das in Betrieb gehen soll, gibt es aber noch nicht.

lkc

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