Oberverwaltungsgericht bestätigt Personenbegrenzung bei Feiern Hochzeitsfeiern generell mit maximal 50 Personen zulässig
Landkreis CELLE. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 13.08.2020 klargestellt, dass eine Beschränkung von Hochzeitsfeiern auf 50 teilnehmende Personen rechtmäßig ist. Die Corona-Pandemie rechtfertige es, Feiern, bei denen nicht garantiert werden kann, dass Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen eingehalten werden, in ihrer Teilnehmerzahl zu beschränken. Dies gilt auch für Feiern in Restaurationsbetrieben. Nach Auffassung des Gerichtes… Weiterlesen: Oberverwaltungsgericht bestätigt Personenbegrenzung bei Feiern Hochzeitsfeiern generell mit maximal 50 Personen zulässig




