Oberverwaltungsgericht bestätigt Personenbegrenzung bei Feiern Hochzeitsfeiern generell mit maximal 50 Personen zulässig
Landkreis CELLE. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 13.08.2020 klargestellt, dass eine Beschränkung von Hochzeitsfeiern auf 50 teilnehmende Personen…