Samstag, 15. Februar 2025

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Anzeige

Anzeige

Coronaverordnung verlängert – Vorgaben gelten jetzt zunächst bis zum 14 September

Landkreis CELLE. Die Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wurde bis einschließlich 14. September 2020 verlängert. Gegen die ursprünglich geplanten weiteren Lockerungen sprechen die nach wie vor recht hohen Infektionszahlen. Inhaltlich wurde die Verordnung zunächst nur in drei Aspekten geändert. Weitere Änderungen zur Umsetzung der gestrigen bundesweiten Einigungen werden folgen.

Das heißt insbesondere für Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen, dass diese weiterhin für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen sind und erst ab dem 14.09.2020 von der zuständigen Behörde mit dem Vorbehalt des Widerrufs in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens zugelassen werden können. Für bereits unter Vorbehalt genehmigte Veranstaltungen bedeutet dies, dass diese nicht stattfinden dürfen. Ausgenommen davon sind wie gehabt Spezialmärkte im Sinne der Verordnung (z.B. Flohmärkte) mit Eintrittsgeld oder mit gemeinnütziger Bestimmung unter freiem Himmel.

Grundsätzlich muss sich jede Person überall dort, wo dies die Niedersächsische Corona-Verordnung vorsieht, an die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten. Einige Personengruppen sind allerdings aus gesundheitlichen Gründen von dieser Pflicht ausgenommen. Diese Personen müssen dies jetzt durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung, wie beispielsweise einen Schwerbehindertenausweis, nachweisen. Bislang wurde eine glaubhafte Darstellung als ausreichend angesehen.

Die dritte Änderung der Verordnung verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber von Verkehrsmitteln des Personenverkehrs dazu, ihre Fahrgäste durch Aushänge und mit Durchsagen auf die geltenden Pflichten hinzuweisen und für deren Einhaltung zu werben. Des Weiteren sollen sie innerbetrieblich sicherstellen, dass Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung persönlich angesprochen, angemessen zur Einhaltung ermahnt und bei Bedarf erforderliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Bus- und Bahnpersonal haben unabhängig von den Corona-Regelungen des Landes das Recht, Fahrgäste, die sich nicht an die Corona-Regeln halten, dazu aufzufordern das Verkehrsmittel am nächsten Bahnhof zu verlassen. Die Polizei oder das Ordnungsamt kann in Amtshilfe hinzugezogen werden, beispielsweise um beim nächsten Halt ein Bußgeld zu verhängen.

Bei den Regelungen zu Feiern wird sich zunächst nichts ändern. „Jeder sollte aber angesichts der derzeitigen Lage hinterfragen, welchen Treffen mit Menschen aus anderen Haushalten oder sogar größeren Feiern nötig sind“, sagte Landrat Klaus Wiswe mit Blick auf steigende Infektionszahlen im Landkreis Celle.

lkc

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.

WhatsApp-Kanal Immer bestens informiert! Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates jetzt auch direkt auf Ihr Smartphone. Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal und bleiben Sie schnell und unkompliziert auf dem Laufenden. Hier klicken und abonnieren!



Anzeige


Anzeige


Anzeige