Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

„Liquidität erhalten, Rückforderungen vermeiden“ – IHK-Vollversammlung verabschiedet Resolution zur Soforthilfe-Abwicklung

  • Lüneburg

LÜNEBURG. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) hat auf ihrer gestrigen Sitzung einstimmig eine Resolution zur Abwicklung der Corona-Soforthilfe Niedersachsen verabschiedet. „Die Soforthilfen des Landes Niedersachsen und des Bundes waren Unterstützungsangebote zur richtigen Zeit. Diese Mittel retteten viele Klein- und Kleinstunternehmen vor dem finanziellen Kollaps oder verschafften ihnen einen finanziellen Spielraum zur Krisenbewältigung. Diesen Spielraum gilt es jetzt zu sichern“, erklärte IHKLW-Präsident Andreas Kirschenmann.

Unternehmen müssten die Lockerungen und die wieder anspringende Konjunktur nutzen, um finanzielle Lücken zu schließen und Liquidität wiederaufzubauen. Zu früh ansetzende und zu umfassende Rückzahlungsverpflichtungen seien kontraproduktiv. Dies gelte umso mehr, da Niedersachsen den Unternehmen im Vergleich zu anderen Ländern größere Rückzahlungsverpflichtungen zumute. „Wir fordern daher, auf die Rückforderung von Überkompensationen zu verzichten. Lässt sich eine Rückforderung tatsächlich nicht vermeiden, muss der Termin für die Ermittlung der Überkompensation möglichst spät liegen und mit einer großzügigen Rückzahlungsfrist verbunden werden“, sagte Kirschenmann.

„Ein möglicher Rückforderungszeitpunkt ist der späteste Termin für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung für 2020, also der 31.07.2021. Die Rückforderung sollte grundsätzlich zinsfrei gestellt werden und sich anteilig auf die Antragsmonate beschränken, in denen die betrieblichen Ausgaben nicht durch Einnahmen gedeckt sind, die aus dem ursprünglichen Betriebszweck resultieren“, heißt es in dem Papier, das Gastronomie-Vertreter aus der Vollversammlung auf den Weg gebracht hatten.

Bei der Berechnung der Rückzahlungen müssten zudem alle für die Umsatzerzielung und Unternehmensführung relevanten Positionen berücksichtigt werden. Vom Unter-nehmen in diesem Zusammenhang erhaltene Kompensationszahlungen, wie z. B. das Kurzarbeitergeld, sind anzurechnen, heißt es weiter.

„Unsere Vollversammlung ist ein Querschnitt des regionalen Mittelstands, deshalb sind uns diese Forderungen nicht nur wichtig, sie sind zum Teil überlebensnotwendig“, erklärte der IHKLW-Präsident.

In der Resolution fordern die Unternehmer außerdem die Berücksichtigung einer Bagatellgrenze in Zusammenhang mit der Ermittlung möglicher Rückzahlungshöhen. „Wir sehen diese Bagatellgrenze überschritten, wenn die Summe einer möglichen Rückzahlung die geschätzten Kosten für die Ermittlung der exakten Rückzahlungshöhe beispielsweise durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer übersteigt“, erläutert Kirschenmann.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige
Schlagwörter: