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Forschung und Entwicklung steuerlich absetzen

  • Lüneburg

LÜNEBURG. Unternehmen, die Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung planen, können ab jetzt steuerliche Förderungen in Anspruch nehmen. Ansprechpartnerin ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die die Vorhaben auf ihre Förderfähigkeit prüft – mit Bindungswirkung für die Finanzverwaltung. „Eine gute Nachricht für Unternehmen, die trotz der Corona-Pandemie in die Zukunft investieren können und wollen“, sagt Michael Petz, Leiter der gemeinsamen Innovationsförderung der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) und der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum: „Unsere Unternehmen müssen innovationsfähig bleiben, um auch zukünftig ein tragfähiges Geschäftsmodell zu haben. Die Forschungszulage unterstützt sie dabei.“

Das sogenannte Forschungszulagengesetz ist bereits Anfang des Jahres in Kraft getreten. „Inzwischen sind die entsprechenden Strukturen vorhanden, um das Gesetz mit Leben zu füllen – und die ersten Anträge zu stellen“, sagt Michael Petz. Pro Unternehmen können maximal zwei Millionen Euro an Kosten geltend gemacht werden. Diese müssen bei der Forschung und Entwicklung anfallen. Zu den förderfähigen Kosten zählen die Personalkosten sowie die Kosten für Forschungsaufträge. Der Förderhöchstbetrag liegt bei maximal einer Million Euro pro Unternehmen und Jahr.

„Durch die Förderung von Forschung und Entwicklung gewinnt der hiesige Wirtschaftsstandort wieder an Attraktivität“, sagt Arne Reinecker, Federführer Steuern der IHK Niedersachsen. „Die hartnäckige Arbeit der letzten Jahre hat sich ausgezahlt.“ Angestoßen wurde die steuerliche Förderung durch die gemeinsame Innovationsförderung der beiden IHKs im Nordosten Niedersachsens. Zusammen mit der Federführung Steuern und öffentliche Finanzen des damaligen NIHK sowie unterstützt durch die IHK-Innovationsbotschafter wurde das Vorhaben bei der Landesregierung platziert. Über eine niedersächsische Bundesratsinitiative wurde die steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung im Schulterschluss mit dem Land Bayern in den Bundestag gebracht und steht seit 2018 im Koalitionsvertrag.

Weitere Informationen: Michael Petz, Tel. 04131 742-183, michael.petz@ihklw.de.

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