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Klassen in IGS und Ernestinum in Quarantäne

Landkreis CELLE. Das Gesundheitsamt des Landkreises Celle hat heute am späten Nachmittag (2. Oktober) jeweils eine Klasse in der IGS Celle und dem Gymnasium Ernestinum unter Quarantäne gestellt. Es handelt sich um die Klasse 11d der IGS und die Klasse 10 LF 2 im Ernestinum. In beiden Klassen war jeweils ein Schulkind positiv auf das Corona-Virus getestet worden.

In der IGS sind von der Qurantäne nach derzeitigem Stand etwa 20 Personen, am Ernestinum etwa 30 Personen betroffen. Die Klassenlisten liegt dem Gesundheitsamt vor, derzeit werden die Betroffenen beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten informiert. „Das Gesundheitsamt wird alle Betroffenen informieren. Wir arbeiten eng mit den Schulen zusammen. Der größte Teil der Erziehungsberechtigten ist bereits erreicht worden. Bitte sehen Sie von Rückfragen derzeit ab“, sagt Landkreissprecher Tore Harmening.

Situation SARS-CoV-2, Stand 02.10.2020, 17.30 Uhr:

Die Zahl der akut mit den Corona-Virus infizierten Personen liegt im Landkreis Celle jetzt bei 34, 13 mehr als gestern. Es werden zwei Personen im AKH behandelt, eine davon auf der Intensivstation. Eine Person wird beatmet.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten Woche wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt mit 8,4 Personen angegeben (Datenstand: 02.10.2020, 09.00 Uhr).

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit akut erkrankten Personen an.

Zahlen:
Stadt Celle: 208 (28)
SG Wathlingen: 18 (3)
Winsen: 9 (0)
SG Flotwedel: 16 (1)
Südheide: 10 (1)
Bergen: 16 (0)
Lohheide: 2 (0)
Hambühren: 21 (0)
Eschede: 2 (0)
SG Lachendorf: 11 (0)
Wietze: 4 (1)
Faßberg: 2 (0)

Derzeit sind 114 Menschen in Quarantäne.

Der Landkreis weist eindringlich darauf hin, dass sowohl im Urlaubsland die vor Ort geltenden Regelungen und im Anschluss die niedersächsischen Regelungen für Ein- und Rückreisende beachtet werden müssen, als auch bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

PR

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