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Corona-Hotspots in Deutschland: Was bedeuten Einreise- und Beherbergungsverbote?

NIEDERSACHSEN. Das Coronavirus ist auch in Deutschland wieder auf dem Vormarsch, die Zahl der Neuinfektionen in den letzten Tagen sprunghaft gestiegen. Viele Bundesländer haben bereits Beherbergungsverbote oder Einreisebeschränkungen für Touristen aus Risikogebieten ausgesprochen. Zum Start der niedersächsischen Herbstferien sind viele Verbraucher verunsichert: Was wird aus ihrem Urlaub, welche Rechte haben sie? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps.

Die meisten Bundesländer haben inzwischen eine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus Risikogebieten ausgesprochen. Die Situation ändert sich täglich und ist sehr unübersichtlich. „Der bestehende Flickenteppich an Regelungen macht es Urlaubern sehr schwer“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Bei uns melden sich zurzeit viele Verbraucher, die unsicher sind, ob sie ihre Reise innerhalb Deutschlands überhaupt antreten können.“ Auch die Frage nach den Stornierungsbedingungen treibt viele Kunden um.

„Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Einreise- und Beherbergungsverbot“, erklärt Preuschoff. „Bei einem Beherbergungsverbot können Urlauber unserer Auffassung nach die Buchung kostenfrei stornieren, weil der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen darf.“ Dürfen Verbraucher hingegen nicht oder nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests einreisen, ist die Sache schwieriger. Oft kann kurzfristig kein Test durchgeführt werden. „Betroffene sollten versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Anbieter zu finden. Vielleicht kann der Aufenthalt verschoben oder ein Gutschein ausgestellt werden“, so Preuschoff.

Andersherum gilt: Wer in ein Risikogebiet reist, muss sich nach der Rückkehr auf eine Testpflicht oder Quarantäne einstellen. Als Corona-Risikogebiet gilt eine Region, in der in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind. Maßgeblich sind die Landkreis-Einstufungen des Robert Koch-Instituts.

Bei Fragen zu bestehenden Reisebuchungen hilft die kostenlose Telefonberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

PR

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