Dienstag, 10. März 2026

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Neue FAQ zur Verordnung des Landes – Pflicht zum Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz erweitert

Landkreis CELLE.  Das Land Niedersachsen hat die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin in eine neue Verordnung gefasst, die vergangenen Montag in Kraft getreten ist. Dabei gab es zahlreiche Veränderungen, die in der überarbeiteten Fassung des Fragen- und Antwortkataloges aufgenommen worden sind. Hierzu folgender Überblick:

Mund-Nasen-Bedeckung: Das Tragen von medizinischen Masken Atemschutzmasken der Kategorie FFP2 und Masken mit mindestens gleichwertig genormten Standard als auch OP-Masken) wurde deutlich erweitert. Die Pflicht

zum Tragen solcher Masken gelten in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie vor diesen Einrichtungen, auf Wochenmärkten, in Kirchen und bei Dienstleistern.

Kinder bis drei Jahre, die mit einer Einzelpersonen in einem Haushalt leben (also zum Beispiel Alleinerziehende) werden zusätzlich zu den  Kontaktbeschränkungen gezählt (Hausstand + Einzelperson + dazugehörige Kinder bis 3 J.), das heißt Treffen mit einem anderen Hausstand ist in diesem Fall möglich.

Wohnmobile: Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist untersagt.

Einreisen aus Hochrisikogebieten/Virusvariantengebieten: Vor der Einreise nach Deutschland muss bereits ein negatives Testergebnis vorliegen. Bitte Informieren Sie sich dringend vor dem Antritt der Reise. Die jeweils aktuellen Listen aller Risikogebietstypen finden sich auf der RKI-Webseite (www.rki.de). Generell gilt: Vermeiden sie jede nicht notwendige Reise, besonders ins Ausland.

Religiöse Zusammenkünfte (zum Beispiel Bibelstunden, Taufen, Trauerandachten/Beerdigungen):  Ist zu erwarten, dass Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen von zehn oder mehr Personen besucht wird, so

hat die Veranstalterin oder der Veranstalter die örtlich zuständigen Behörden mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung über die Art, den Ort, den Zeitpunkt und den Umfang der Veranstaltung zu informieren, es sei denn, es bestehen zwischen den betreffenden Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie den örtlich zuständigen Behörden Absprachen über die Durchführung von Veranstaltungen und erforderliche Informationen. Eine solche Absprache kann mit Hilfe des Hygienekonzepts zur Durchführung religiöser Zusammenkünfte ab 10 Personen im Landkreis Celle  erfolgen. Das Hygienekonzept ist auszufüllen und unterschrieben per E-Mail an das E-Mail-Postfach Corona@lkcelle.de zu versenden. Ausgenommen sind die an feststehenden und allgemein bekannten Wochentagen wiederkehrenden Veranstaltungen, wie zum Beispiel der Sonntagsgottesdienst oder das Freitagsgebet. Hierfür gelten nach wie vor die bekannten Regelungen.

Außerschulische Bildungsangebote: Jeglicher sogenannter „aufsuchende Unterricht“ (Lehrer kommt zum Schüler nach Haus) ist untersagt und damit auch z.B. Nachhilfeunterricht, die theoretische und praktische Fahrschulausbildung oder die Ausbildung von Hundeschulen im 1:1 Unterricht.

Reisebüros dürfen unter Berücksichtigung der allgemeinen Regelungen öffnen.

Den Fragen und Antwortkatalog des Landkreises finden Sie hier. Für Fragen, die nicht über den Fragen- und Antwortkatalog beantwortet werden können, hat der Landkreis eine Coronahotline unter 05141/916-5070 eingerichtet. Diese ist montags und dienstags von 8-16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Sie können außerdem eine Email schreiben an Corona@lkcelle.de

Anmeldungen für Impftermine können ausschließlich unter der vom Land Niedersachsen eingerichteten Telefonnummer 0800/9988665 und unter der Internetadresse www.impfportal-niedersachsen.de erfolgen. Ein Aufsuchen des Impfzentrums ohne Termin ist nicht möglich. Die Impfungen am Impfzentrum Celle starten voraussichtlich ab 8. Februar. Abhängig ist dies von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes.

lkc

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