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Jobcenter kann jetzt für Kinder bedürftiger Familien die Kosten für Computer für den pandemiebedingten digitalen Schulunterricht übernehmen

  • Celle

CELLE. Eine rückwirkende Gesetzesänderung ab dem 01.01.2021 macht es möglich. Der Bund hat im Rahmen der Corona-Hilfen eine Auffanglösung für das pandemiebedingte Homeschooling geschaffen, so dass das Jobcenter im Landkreis Celle jetzt für Kinder bedürftiger und Geldleistungen vom Jobcenter beziehender Familien, die Kosten für Computer für den wegen der Kontaktbeschränkungen erforderlichen digitalen Schulunterricht übernehmen kann. Die Teilnahme am digitalen Distanzunterricht in den Schulen darf nicht bereits anders sichergestellt sein. Bislang mussten diese Anträge vom Jobcenter abgelehnt werden.

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten: Ein entsprechendes, verfügbares Gerät zur Nutzung ist im Haushalt nicht vorhanden und es besteht keine Ausleihmöglichkeit an der Schule bzw. die Geräte werden auch nicht anderweitig zur Verfügung gestellt. Kosten können z.B. für ein Tablet, Laptop oder PC, aber auch Drucker und Druckerpatronen übernommen werden. Die Höhe der gewährten Leistung richtet sich im Einzelfall nach den schulischen Vorgaben und soll im Regelfall den Gesamtbetrag von 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte nicht übersteigen. Die Kosten werden als Zuschuss übernommen, nach Erwerb muss die Kaufquittung vorgelegt werden, um die ordnungsgemäße Verwendung nachzuweisen.

Von der Regelung profitieren, können grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler allgemein- und berufsbildender Schulen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Familien und Bedarfsgemeinschaften, die bereits Geldleistungen vom Jobcenter erhalten. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und eine Ausbildungsvergütung erhalten. „Das ist ein richtiger Schritt. Überall dort, wo noch keine Ausstattung vorhanden ist oder durch die Schulen noch nicht zur Verfügung gestellt werden kann, können wir jetzt schnell und im Einzelfall den Familien, die auf unsere Leistungen angewiesen sind, helfen. Die betroffenen Kinder können am Distanzunterricht teilnehmen, der Zugang zur Bildung bleibt erhalten. Das ist für die spätere berufliche Perspektive das Wichtigste.“, so Sylke Schwanhold, die Geschäftsführerin des Jobcenters im Landkreis Celle. Sie betont: „Es ist keinesfalls eine generelle Übernahmeregelung für eine PC-Ausstattung von SGB II-Leistungsberechtigten. “Insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung findet diese Regelung keine Anwendung.

Die Übernahme der Kosten kann auch rückwirkend zum 01.01.2021 erfolgen. Zum gleichen Zweck seit dem 01.01.2021 erbrachte rückzahlbare Darlehen werden vom Jobcenter in einen Zuschuss umgewandelt. Hier müssen die Betroffenen nicht tätig werden, diese Fälle greift das Jobcenter von sich aus auf und wandelt das Darlehen in einen Zuschuss um.

Da es sich um einen unabweisbaren Bedarf handeln muss, ist in jedem Einzelfall für die Gewährung der Leistungen allerdings ein entsprechender Nachweis der Schule erforderlich. Bestätigt werden muss, dass ein pandemiebedingter digitaler Distanz-Schulunterricht angeboten wird, welche digitalen Endgeräte dafür notwendig sind und dass über die Schule keine entsprechenden digitalen Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Die verantwortliche Bereichsleiterin Kerstin Weber führt dazu aus: “Zur Vereinfachung haben wir einen kombinierten Antrags- und Bescheinigungsvordruck entwickelt. Dort kann die Schule die entsprechende Bestätigung gleich vornehmen und die Eltern können damit dann den Antrag stellen. Wir bitten hier sehr um Unterstützung der betroffenen Schülerinnen und Schüler.“

Der Antragsbogen, der gleichzeitig auch als Bescheinigung der Schule genutzt werden kann, steht auf der Internetseite des Jobcenters unter Finanzielle Hilfen zum Download bereit. Außerdem wird der Vordruck auch gern auf telefonische Anfrage zugeschickt (Tel. 05141 961 940).

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