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IHKLW informiert Unternehmen über Überbrückungshilfe III – Kostenfreie Online-Veranstaltung am 22. Februar

LÜNEBURG. Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) informiert am Montag, 22. Februar, ab 11 Uhr bei einer digitalen Zoom-Veranstaltung über die Überbrückungshilfe III. Gemeinsam mit dem Steuerberater Holger Bittrich von der Kanzlei Bittrich & Bittrich Steuerberatungsgesellschaft mbH, geben die IHKLW-Experten ein Überblick über die Förderung, den Anpassungen im Vergleich zu Vorgängerprogrammen und Hinweise zur Antragsstellung. Zeit für Austausch und Fragen ist ebenfalls gegeben.

Hintergrund ist, dass der Bund die Überbrückungshilfen erneut verlängert und vereinfacht hat. Mit der sogenannten Überbrückungshilfe III können Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen einen Zuschuss für die betrieblichen Fixkosten für die Monate November 2020 bis Juni 2021 erhalten, wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 nachweisen können. Die Anträge können über sogenannte prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater, gestellt werden.

Die Details zur Überbrückungshilfe III und was bei den Anträgen wichtig ist, erfahren die Unternehmen bei der IHKLW-Veranstaltung. Anmeldung bei Nina Heyse, Tel. 04131 742-119 (nina.heyse@ihklw.de), und Linda Jürgens, Tel. 05141 9196-21 (linda.juergens@ihklw.de), oder online unter https://ihklw.de/coronahilfefeb2021. Weitere Informationen rund um die Corona-Hilfen bündelt die IHKLW unter www.ihk-lueneburg.de/corona-finanzierung.

PR

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