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Fall des Monats – Dubioses Angebot: Scheinbeschäftigung soll Eintritt in gesetzliche Krankenkasse ermöglichen

NIEDERSACHSEN. Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist schwierig – besonders für Versicherte über 55 Jahre. Das macht sich ein Online-Anbieter mit einem fragwürdigen Geschäftsmodell zunutze: Anhand einer fiktiven Beschäftigung im Ausland soll ein Rentner dauerhaft in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Rund 11.000 Euro verlangt der Anbieter dafür im Fall des Monats der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Was ist passiert?

Ein Verbraucher aus Niedersachsen möchte von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, weil ihm die Beiträge als Rentner zu teuer werden. Bei seiner Recherche stößt er auf die Website raus-aus-der-pkv.de. Das Angebot: Über eine fiktive sozialversicherungspflichtige Anstellung im europäischen Ausland soll er ein Sonderkündigungsrecht für seine private Krankenkasse erlangen. Für die dreimonatige Beschäftigung muss er vorab 6.000 Euro an den Anbieter zahlen. Dieser will ihm dann dreimal 770 Euro Monatslohn als Anstellungsnachweis auf sein Konto überweisen. Sobald seine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung bestätigt wird, kann der Rentner die private Krankenversicherung rückwirkend zum Beginn der Anstellung kündigen. Gelingt der Wechsel, fallen Honorarkosten von rund 7.000 Euro an. Insgesamt soll der Verbraucher somit knapp 11.000 Euro für den Wechsel zahlen.

Rechtliche Einordnung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor solchen Angeboten. „Sobald ans Licht kommt, dass das Arbeitsverhältnis nicht echt ist, droht die Rückabwicklung des Eintritts in die gesetzliche Krankenversicherung“, erklärt Maximilian Gehr, Berater der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Braunschweig. Im schlimmsten Fall kann der Betroffene nicht mehr in den alten Vertrag zurückkehren. „Alle Altersrückstellungen fallen dann weg und aufgrund neuer Gesundheitsfragen bekommt er nur noch einen sehr teuren und leistungsschwachen Tarif in der privaten Krankenversicherung“, so Gehr.

Tipps der Verbraucherzentrale
„Ältere Versicherte könnten durch eine Beschäftigung im europäischen Ausland oder durch einen Umzug in bestimmte Länder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln“, sagt Gehr. Sei der Eintritt in das gesetzliche Versicherungssystem des jeweiligen Landes gelungen, müsse die gesetzliche Krankenkasse bei der Rückkehr nach Deutschland die Versicherten dann ebenfalls aufnehmen. Alternativ: Über die Familienversicherung der Ehepartnerin oder des Ehepartners in die gesetzliche Krankenkasse eintreten. „Hierbei darf das monatliche Gesamteinkommen der privat versicherten Person 470 Euro jedoch nicht übersteigen“, erklärt der Berater. Oft lohne sich auch ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherungsunternehmen, um Kosten einzusparen.

Die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hilft, vorhandene Optionen individuell zu prüfen.

PR

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