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Verfahren gegen Friedrich Karl B. erneut eingestellt

  • Celle

CELLE. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen den 95-jährigen deutschen Staatsangehörigen Friedrich Karl B. wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord erneut eingestellt. Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, als Wachmann im Konzentrationslager Neuengamme, Nebenlager Meppen-Dalum oder Meppen-Versen, zwischen dem 28. Januar 1945 und dem 04. April 1945 insbesondere durch die Bewachung eines Marsches zur Evakuierung der Nebenlager einen Beitrag zum Tod vieler Gefangener geleistet zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte das Ermittlungsverfahren bereits Ende November 2020 eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht nicht zu begründen war. Im Hinblick auf die Gründe dieser Entscheidung wird auf die Pressemitteilung 8/20 vom 10.12.2020 Bezug genommen.

Nachdem der Beschuldigte am 20.02.2021 aus den USA nach Deutschland abgeschoben worden war und auf dem Frankfurter Flughafen gegenüber der Polizei seine grundsätzliche Aussagebereitschaft signalisiert hatte, nahm die Generalstaatsanwaltschaft Celle die Ermittlungen wieder auf, um dem Beschuldigten rechtliches Gehör zu gewähren. Auf ihr Betreiben wurde ihm ein Verteidiger beigeordnet. Dieser hat nach Rücksprache mit seinem Mandanten erklärt, dass sein Mandant für eine verantwortliche Vernehmung als Beschuldigter nicht zur Verfügung stehe.

Nach Ausschöpfen sämtlicher Beweismittel hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle daher das Ermittlungsverfahren erneut mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Gründe der ersten Einstellung gelten fort.

PR

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