Montag, 23. Juni 2025

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Meisterprämie im Handwerk wird fortgeführt – Handwerkskammer begrüßt Entscheidung

Gute Nachricht aus dem Niedersächsischen Landtag: Die Meisterprämie im Handwerk wird fortgeführt. „Mit der Fortführung der Meisterprämie setzt die Landesregierung ein deutliches Signal für die Gleichstellung der beruflichen und akademischen Bildung“, sagt Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. In den Jahren 2024 bis 2026 stehen dafür Landesmittel in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr bereit. Die Prämie kann voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der NBank beantragt werden.

Mit der „Meisterprämie im Handwerk“ können Handwerksmeisterinnen und -meister nach dem Bestehen ihrer Prüfung auch in den kommenden Jahren eine Prämie in Höhe von 4000 Euro erhalten. Die neue Richtlinie richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 1. Juli 2023 abgeschlossen haben. Sie stellt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meisterprüfung im Handwerk dar. Entscheidend ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses.

„Der Meisterbrief im Handwerk steht für eine hohe fachliche Qualifikation und die optimale Vorbereitung auf die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens“, sagt Bade. Der Kammerpräsident sieht in der Meisterprämie auch einen Anreiz für junge Menschen, sich auf den Weg einer Meisterausbildung zu begeben: „Das Handwerk bietet mit dieser Fortbildung vielen jungen Menschen die Chance auf einen beruflichen Aufstieg – auch außerhalb des akademischen Werdegangs.“

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Mit der frühzeitigen Verkündung einer Fortführung der Meisterprämie sendet das Land ein wichtiges Signal an alle, die sich für eine Meisterausbildung im Handwerk entscheiden. Der Meisterbrief ist das Gütesiegel für deutsche Handwerksqualität! Mit der Meisterprämie wollen wir eine Karriere im Handwerk noch attraktiver machen und einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels leisten.“

Wichtig: Für die aktuelle, auslaufende Richtlinie gilt, dass alle diejenigen, die ihre Meisterprüfung bis einschließlich 30. Juni 2023 abgeschlossen haben (maßgeblich ist das Datum auf dem Meisterprüfungszeugnis), bis zum 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr, einen Antrag auf Förderung stellen können. Das Kundenportal der NBank wird bis dahin noch für Anträge nach der bisherigen Richtlinie geöffnet sein. Die Beantragung läuft über ein Online-Formular der NBank unter www.nbank.de.

PR
Foto: hannesharnack.de – Hannes Harnack

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