Kaliberg: OVG-Entscheidung wirft Fragen auf
In einer unerwarteten Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) auf Antrag des Landesverbandes der Bürgerinitiativen (BI Wathlingen) das Recht der Kali und Salz zur sofortigen Abdeckung des Kaliberges eingeschränkt. Bürgermeister Torsten Harms äußert sich zu diesem überraschenden Schritt.
„Das Landesbergamt hatte mit seinem Planfeststellungsbeschluss der Kali und Salz eingeräumt, mit der Abdeckung des Berges sofort zu beginnen. Das OVG hat nun dieses Recht im Wesentlichen zurückgenommen, sodass ein Aufbringen von Bauschutt und Boden vorerst nicht mehr möglich ist“, erklärt Bürgermeister Harms.
Die Entscheidung des OVG bedeutet, dass vorerst lediglich vorbereitende Maßnahmen getroffen werden können. Die Frage nach der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen liegt nun in den Händen von Kali und Salz. Dennoch bleibt festzuhalten, dass erst nach der endgültigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die laufenden Klagen, insbesondere der Bürgerinitiative und der Gemeinde Wathlingen, eine Abdeckung des Kaliberges in Betracht gezogen werden kann.
Die lokale Gemeinschaft steht vor unsicheren Zeiten, da die Auswirkungen dieser gerichtlichen Entscheidung noch nicht vollständig absehbar sind. Es bleibt abzuwarten, wie Kali + Salz auf diese neue Entwicklung reagieren und welche Maßnahmen sie in Erwägung ziehen werden, um mit den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen umzugehen. Weitere Informationen werden in Kürze erwartet, während die Bürger von Wathlingen gespannt darauf warten, wie sich diese Angelegenheit weiterentwickeln wird.
Redaktion
Celler Presse
Foto: Celler-Presse.de
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