Mittwoch, 30. April 2025

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Doppelte Staatsbürgerschaft: Voraussetzungen und Vorteile

Die Staatsbürgerschaft informiert über die Herkunft eines Menschen und die Rechte von Menschen in einem Land. Wer nach Deutschland kommt und eingebürgert werden möchte, muss die bereits vorhandene Staatsbürgerschaft seines Heimatstaates nicht aufgeben. Für die doppelte Staatsbürgerschaft gelten bestimmte Voraussetzungen. Ein Gesetz regelt seit Juni 2024, was bei der doppelten Staatsbürgerschaft zu beachten ist. Die Doppelstaatsbürgerschaft kann verschiedene Vorteile bieten. 

Das seit Juni 2024 geltende Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz

Das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) ist seit dem 27. Juni 2024 in Kraft und ermöglicht die Mehrstaatlichkeit. Vorher wurde die Mehrstaatlichkeit nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Wer eingebürgert werden wollte, musste für einen deutschen Pass seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Durch das Geburtsprinzip konnten in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Mindestens ein Elternteil musste dafür über einen unbegrenzten Aufenthaltstitel verfügen und sich seit mindestens acht Jahre lang in Deutschland aufhalten. Nach dem neuen Gesetz reicht es aus, wenn sich ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhält. 

Das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz ermöglicht es, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen und eingebürgert zu werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Tatbestände, die bislang einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hatten, fallen mit dem Gesetz weg. Rückwirkungsklauseln sind im Gesetz nicht enthalten. Beim Passantragsverfahren wird geprüft, ob in der Vergangenheit ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten ist. 

Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren mit dem neuen Gesetz

Das neue Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit und vereinfacht das Einbürgerungsverfahren. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss in seinem Heimatland kein zeitraubendes Entlassungsverfahren mehr durchlaufen, um die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben. 

Die Einbürgerung ist weniger komplex als zuvor. Vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gab es Ausnahmen. Menschen aus bestimmten Ländern, die eingebürgert werden wollten, konnten ihre bisherige Staatszugehörigkeit behalten. Eine doppelte Staatsbürgerschaft war vor dem Inkrafttreten des Staatsbürgerschaftsmodernisierungsgesetzes für folgende Personen möglich: 

  • Bürger von EU-Ländern
  • Schweizer
  • anerkannte Flüchtlinge
  • Menschen, die nach dem Recht in ihrem Heimatland ihre Staatsangehörigkeit nicht wechseln durften

Wer vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland eingebürgert werden und seine bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten wollte, musste häufig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Um eine Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen, mussten bestimmte Gründe vorliegen. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr erforderlich.

Die Einbürgerungsfrist wurde mit dem neuen Gesetz von acht Jahren auf fünf Jahre verkürzt. Menschen mit besonderen Integrationsleistungen können bereits nach drei Jahren eingebürgert werden. 

Vorteile einer doppelten Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft hat mehrere Vorteile. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft werden in ihrem ursprünglichen Heimatland und im Land der Einbürgerung bevorzugt behandelt und haben in beiden Ländern Bürgerrecht. In beiden Ländern haben diese Menschen Rechte, die Menschen mit anderen Staatsbürgerschaften verwehrt bleiben: 

  • freie Berufswahl
  • politisches Mitbestimmungsrecht
  • uneingeschränkte Ein- und Ausreise, für die nicht immer ein Visum benötigt wird
  • Reisen ohne Grenzkontrollen innerhalb der gesamten EU oder des gesamten Schengenraumes
  • Möglichkeit, in beiden Ländern zu arbeiten, ohne dass eine zusätzliche Arbeitserlaubnis erforderlich ist
  • Flexibilität bei der Wahl des Aufenthaltsortes
  • Möglichkeit, sich in dem Land steuerlich anzumelden, in dem die Steuersätze günstiger sind

Wer die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, hat Wahlrecht in seinem ursprünglichen Heimatland und im Einbürgerungsland. Nach Artikel 22 der Europäischen Erbrechtsverordnung können Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft entscheiden, welches Erbrecht nach ihrem eigenen Tod greifen soll.

Wie Einbürgerungswillige den 2. Pass bekommen

Eine zweite Staatsbürgerschaft muss nicht beantragt werden. Wer in Deutschland eingebürgert werden und seine bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben möchte, muss lediglich einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Die doppelte Staatsbürgerschaft ergibt sich daraus, dass die bisherige Nationalität nicht aufgegeben werden muss. 

Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nur dann möglich, wenn das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Wer die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss zuvor prüfen, ob sein ursprüngliches Heimatland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. In einigen Ländern gelten auch Randbedingungen für eine doppelte Staatsbürgerschaft. So ist beispielsweise eine doppelte Staatsbürgerschaft ab einem bestimmten Lebensalter nicht mehr möglich. 

Ein Antrag auf Einbürgerung wird bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt. Mit dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise eingereicht werden. Die Einbürgerungsbehörde bearbeitet den Antrag und entscheidet über die Einbürgerung. 

Für die Einbürgerung müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen: 

  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse mit B1-Zertifikat oder für die Einbürgerung bereits nach drei Jahren mit C1-Zertifikat
  • Einbürgerungstest als Integrationsnachweis
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Unterschriebene Loyalitätserklärung, mit der sich der Antragsteller zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt

Regelungen bei der Aberkennung der doppelten Staatsbürgerschaft

Es ist nicht vorgesehen, dass der zweite Pass verweigert oder aberkannt wird. Bestimmungen im ursprünglichen Heimatland des Einbürgerungswilligen können jedoch die doppelte Staatsangehörigkeit verbieten. Um einen deutschen Pass zu bekommen, müssen Einbürgerungswillige in diesem Fall ihre bisherige Nationalität aufgeben. 

Wer die doppelte Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht erhalten hat, kann nur in Ausnahmefällen seinen deutschen Pass verlieren. Gründe dafür sind zum Beispiel: 

  • Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit
  • Adoption von einer ausländischen Person als Minderjähriger
  • freiwillige Ableistung des Militärdienstes im Zweitstaat ohne Zustimmung der zuständigen Behörde
  • Anschluss an terroristische Vereinigungen im Ausland
  • Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft durch Täuschung, Drohung oder Bestechung

Foto: Edmond Dantès / Pexels

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