Unabhängige beantragen die Aufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Karstadtgelände
Für den Bebauungsplan sei zugleich die bereits beschlossene Veränderungssperre unverzichtbar. Karstadt umfasse auch historische Fachwerkbauten, z.B. im Bereich vom Posthof. Ohne Bebauungsplan und Veränderungssperre könne nicht ausgeschlossen werden, dass aus dem umfangreichen historischen Bestand der Karstadtflächen Einzelbauwerke vom derzeitigen Eigentümer verkauft werden und dieser bestimmt, was in der Celler Innenstadt geschieht oder auch nicht geschieht, bzw. geschehen könne
Die UNABHÄNGIGEN hatten zwar bereits am 31.8.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Beschluss einer Veränderungssperre beantragt. Der Antrag sei aber mit einer – für sie nicht nachvollziehbaren – Begründung (253/23-001) abgelehnt worden. Wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Zeitablaufs sei nun eine erneute Antragsstellung möglich.
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