Montag, 19. Mai 2025

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Henning Otte übergibt Bundesverkehrsminister Prioritätenliste für Infrastrukturprojekte

Unmittelbar nach der Ernennung von Patrick Schnieder zum neuen Bundesverkehrsminister hat der Bundestagsabgeordnete Henning Otte (CDU) diesem eine Liste mit zentralen Verkehrs- und Infrastrukturprojekten überreicht. Otte möchte damit frühzeitig auf den Investitionsbedarf und die Notwendigkeit einer zügigen Umsetzung wichtiger Vorhaben in der Region aufmerksam machen. Ein entsprechender Brief sowie ein Bild der Übergabe liegen vor.

Verkehrsprojekte Nordostniedersachsen

Schienenausbau zwischen Hamburg und Hannover  

Nachdem die Neutrassierung einer Eisenbahnlinie (die sogenannte Y-Trasse) trotz jahrzehntelanger Planung gescheitert war, gab es 2015 ein bis dahin einmaliges Dialogverfahren, das Dialogforum Schiene Nord, zwischen dem BMVI, der Deutschen Bahn, kommunalen Vertretern und denen von Bürgerinitiativen. Am Ende dieses Pilotprozesses er reichte man einen Konsens, der im selben Jahr als Abschlussdokument festgehalten wurde.  

Das festgeschriebene, sogenannte „Alpha-E“ zielt auf den Bestandsstreckenausbau und  eine frühzeitige Ableitung des Güterverkehrs im Norden auf verschiedene Korridore. Be sonders positiv ist hierbei, dass sich hiermit schon nach Ausbau von Teilabschnitten eine  höhere Leistungsfähigkeit im Schienenverkehr erreichen lässt.  

Nach eindeutigen Äußerungen vonseiten der Deutschen Bahn setzen jedoch die Planer des  Unternehmens ungeachtet des Auftrags, der auch im Bundeswegeplan (BWVP) 2030 fest geschrieben wurde, auf eine Neubaustrecke für den schnellen Personenverkehr. Dies geschieht auch im Widerspruch zum einstimmigen Beschluss des Niedersächsischen Land tags und wiederholten, schriftlichen Versicherungen aus Ihrem Hause. Zwar steht im  PRINS zum BVWP 2030 der Auftrag an die Deutsche Bahn „ABS/NBS“. Das „NBS“ steht  für Neubaustrecke, allerdings ausschließlich für eine mögliche Umfahrung von Bad Bevensen und eventuell für Lüneburg – nicht für eine nicht definierte Neubaustrecke.  Wenn nach Willen der Deutschen Bahn auf der Bestandsstrecke der Güter- und Personennahverkehr gebündelt würde, hätte dies zur Folge, dass auf dieser trotz des vermehrten  Güterverkehrs aus Bestandsschutzgründen kein Anspruch auf modernen Lärmschutz bestünde. Die Problematik des übervollen Knotens Hannover/Lehrte wäre weiterhin ungelöst. Dabei würde eine Neubauvariante meiner Einschätzung nach so viel Widerstand er zeugen, dass die angestrebten Kapazitätserweiterungen auf dem europäisch wichtigen  Schienenkorridor zwischen Hamburg/Bremen-Hannover in weite Ferne rückten. Auch der  Deutschlandtakt ließe sich in diesem Bereich auf absehbare Zeit nicht verwirklichen.  Die Region steht – mit Ausnahme von Lüneburg, das den Konsens von 2015 nachträglich  verlassen hat – hinter dem Ausbau wie er im Bundesverkehrswegeplan festgehalten wurde.  Zum einen ermöglicht dieser die Anbindung an den schnellen Fernverkehr in den Städten  an der Bestandsstrecke zu behalten – darunter den Oberzentren Lüneburg und Celle wie  auch die Hansestadt Uelzen. Zum anderen vermiede man mit der Bündelung eine weitere  Durchschneidung der Landschaft. Zum Dritten wäre damit der Anspruch auf Lärmschutz  der neusten Art an der Bestandsstrecke zum Schutze der Anwohner und aus Naturschutz belangen verbunden. Die Bestandsstrecke muss wegen der schweren Güterzüge Richtung  Salzgitter in jedem Fall saniert werden. Sie wären zu den Kosten der von der DB angestrebten Neubaustrecke zu addieren. 

In der Region besteht eine erhebliche Besorgnis, dass die Deutsche Bahn ihre eigene  Agenda durchsetzen will – ohne Rücksicht auf politische Beschlüsse und entgegen dem  Bürgerwillen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mit dem Verkehrsminister des Lan 

des Niedersachsen – sehr gerne auch dem Projektbeirat – Kontakt aufnehmen würden.  Abgesehen vom Vorgenannten kommt immer wieder auch der Hinweis an mich, dass Generalsanierungen wie die geplante zwischen Hamburg und Hannover bereits an der fehlenden Ertüchtigung von Umleitungsstrecken kranken – hier der lange geplante zweigleisige Ausbau zwischen Rotenburg (Wümme) und Verden oder entsprechend die immer  noch teils eingleisige Umleitungsstrecke zwischen Uelzen und Stendal bei einer Sperrung  Hamburg-Berlin. Sinnvoll wäre es meiner Auffassung nach, diese Nebenstrecken zunächst  zu verbessern, um Bahnkunden nicht dauerhaft zu vergrätzen.  

Lückenschluss der A 39  

Im Rahmen der Hafenhinterland-Anbindung, aber auch zur Entlastung der Anlieger der B  4 vom Schwerlastverkehr ist der Lückenschluss der A 39 für den ganzen Raum Nordostniedersachsen von erheblicher Bedeutung. Er dient der Entlastung der massiv vom Fern verkehr belasteten B 4, aber vermeidet auch Umwege über die hochbelasteten A 7 und A 2  über Hannover. Zugleich wäre damit eine Verbesserung der Infrastruktur verbunden, die  es Familien und Firmen ermöglicht, im ländlich geprägten Raum zu bleiben und dennoch 

die Metropolregionen schnell zu erreichen. Dabei weise ich auf den Wirtschaftsschub hin, der damals durch die Fertigstellung der A 31 im Emsland ausgelöst wurde. Das Projekt  verzögert sich immer wieder. Daher bitte ich Sie um eine frühzeitige Absprache mit dem  Bundesfinanzminister, bzw. dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, dass  die notwendigen Gelder bei Baureife sofort bereitgestellt werden. 

Weiterbau der Ortsumgehung Celle im Zuge der B 3  

Als gewählter Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Celle-Uelzen ist es mir ein großes  Anliegen, dass die Ortsumgehung Celle im Zuge der B 3 zügig weitergebaut wird. Dieses  Projekt, das auf viele Jahrzehnte Planung zurückgeht, ist von außerordentlicher Bedeutung  für die Stadt Celle, aber auch die Region bis weit ins nordöstliche Niedersachsen, deren  Anbindung an die Landeshauptstadt hiervon sehr abhängt. Aktuell kommt es immer wie 

der zu Staus zu den Hauptverkehrszeiten. Viel schlimmer ist jedoch, dass auch der über regionale Schwerlastverkehr durch Straßen muss, die weder dafür gebaut wurden, noch  dafür geeignet sind. Um eine wirkliche Entlastung Celles mit seinen Ortsteilen zu schaffen,  ist auch die zügige Verwirklichung der beiden folgenden Abschnitte notwendig, die sich  aktuell in der Planfeststellung, bzw. in der fortgeschrittenen Planung befinden. Bitte üben  sie Ihren Einfluss aus, dass der Bau des vierten, nur 2,4 km langen Bauabschnitts zwischen  der B 191 und der heutigen B 3 bereits beginnt, sowie Baureife besteht – auch vor Fertigstellung des dritten Abschnitts.  

Schleuse Scharnebeck im Zuge vom Elbeseitenkanal  

Seit langem wird der Neubau der Schleuse Scharnebeck im Zuge des Elbeseitenkanals geplant. Sie ist das Nadelöhr zwischen dem Seehafen Hamburg und dem wichtigen Mittellandkanal. Die Länge der Tröge des jetzigen Schiffshebewerks entsprechen mit ihren 100  m nicht mehr der gängigen Schiffsnorm. Dadurch kann eine Verlagerung von Gütern auf  den Kanal nicht stattfinden. Hier bedarf es meiner Auffassung nach einer deutlichen Beschleunigung der Planung und des Baus.  

Erneuerung der Allerschleusen  

Die Aller ist zwischen Celle und der Einmündung in die Weser auf ca. 117 km Bundeswas serstraße. Dies ermöglichen vier Staustufen in Oldau, Bannetze, Marklendorf und Hadem storf. Die 160 m-Schleusentröge sind abgängig, die Sanierungskosten wurden vor einigen  Jahren auf rund 25 Mio. Euro geschätzt. Nach einem Gutachten des Landkreises Celle von  2014 hätte der Einbau kleinerer Sportbootschleusen rund 3,5 Mio. Euro pro Stück gekostet.  Der Bund hat für die Sanierung kein eigenes Interesse. Allerdings ist von Seiten des Bundes  schon eine einmalige Übernahme der Sanierungskosten in Höhe bis 50 Prozent für die Aller angedeutet worden. Da im Gegensatz zum Landkreis Celle der Heidekreis ebenfalls keinen wirtschaftlichen Nutzen für seine Schleusen sieht, will er sich finanziell nicht engagieren.  

Der daraus resultierende Stillstand sollte aufgelöst werden – im Interesse des Tourismus,  der Sportbootvereine, der muskelbetriebenen Wassersportler, aber auch für den Naturschutz und der Land- und Forstwirtschaft, da die bestehenden Staustufen entscheidend 

für den Grundwasserstand sind. Auch das Ausbaggern von Sandbänken als Hochwasserschutzmaßnahme ist nur bei Befahrbarkeit gewährleistet.  

Vorbildcharakter für die Schleusensanierung könnte die Sanierung des Finowkanals in  Brandenburg haben. Dort fanden Verhandlungen zwischen Bund, Land und kommunaler  Ebene statt, um eine gemeinsame Finanzierung der Sanierung sicherzustellen.

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