Sonntag, 15. Juni 2025

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Susan Grambow, ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, berichtet: Gewalthilfegesetz – ein langersehnter Meilenstein für Schutz von Gewaltopfern

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten – ein leichter Anstieg gegenüber 2022. Besonders alarmierend ist, dass über 80% dieser Frauen in einem partnerschaftlichen Kontext getötet oder schwer verletzt wurden. Das bedeutet, die überwiegende Mehrheit der Täter kam aus dem näheren sozialen Umfeld, meist aus aktuellen oder ehemaligen Beziehungen.

Mit 360 vollendeten Taten spricht vieles dafür, dass es im Schnitt fast jeden Tag zu einem Femizid kann – also zu einer tödlichen Gewaltanwendung gegen Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Rolle in einer Beziehung.

Das Gewalthilfegesetz, dass am 31.01.2025 verabschiedet wurde, ist ein wichtiger Meilenstein für den Schutz von Gewaltopfern und bietet gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen kostenlosen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Dieser Rechtsanspruch soll ab dem 1. Januar 2032 gelten. Warum erst so spät?

Das Problem ist, dass es aktuell eine Unterversorgung im bundesweiten Hilfesystem gibt. Es fehlen derzeit rund 14.000 Frauenhausplätze und auch die Beratungsangebote müssen ausgebaut werden. Das ist Ländersache. Der Bund beteiligt sich im Rahmen dieses Gewalthilfegesetzes mit 2,6 Milliarden Euro.

Ziel ist es, dass Beratungssuchende bundesweite Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen in Anspruch nehmen können, unabhängig aus welcher Kommune oder Bundesland man kommt oder welches Einkommen, welche Herkunft oder welchen Aufenthaltsstatus man besitzt. Für die Träger des Hilfesystems gelten dabei einheitliche Grundsätze und Mindeststandards.

Folgende vorgesehene Maßnahmen beinhaltet das Gewalthilfegesetz:

  • Bereitstellung von ausreichend, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-; Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und Kinder
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten
  • Bundesvereinigung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036

Sind auch Sie von Gewalt betroffen, wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – kostenlos, rund um die Uhr und anonym unter der Telefonnummer: 116016.

Vor dem Eingang des Rathauses in Wathlingen befindet sich die orangene Bank. Auch hier finden Sie die Kontaktdaten, die Sie bei Hilfe nutzen können.

Und noch ein Hinweis: Am 25. November findet wieder der jährliche Aktionstag „Gewalt gegen Frauen“ im Hagensaal in Nienhagen statt. Weitere Infos dazu folgen.

PR

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