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NABU: Will Landesregierung die Wiederausrottung des Wolfes? – NABU verurteilt illegalen Abschuss des Wolfes im Landkreis Celle

NIEDERSACHSEN. Der am Montag, den 20. Mai 2019 tot aufgefundene Wolf bei Hermannsburg im Landkreis Celle, wurde von einem Unbekannten erschossen. Dies ist bereits der achte, durch Schusswaffen, illegal getötete Wolf in Niedersachsen seit dem Jahr 2000. Die Politik darf illegale Tötungen mit Forderungen nach Abschussquoten und Bestandsregulierungen nicht salonfähig machen!

Der NABU fordert die zuständigen Behörden und Minister auf, entschlossener gegen illegale Wolfstötungen vorzugehen und Täter entsprechend strafrechtlich zu verfolgen. Bislang gab es bundesweit nur drei Verurteilungen – in allen Fällen hatten sich die Täter selbst gestellt. Eine illegale Wolfstötung kann mit einer hohen Geldstrafe, dem Entzug der Waffenbesitzerlaubnis und sogar Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Politik in der Verantwortung

Als besonders verantwortungslos bezeichnete der NABU die Äußerungen von Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies zur ‚Lex Wolf‘. In einem Statement lobte er die geplante Aufweichung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), indem er den Abschuss von Wölfen ohne individuelle Zuordnung befürwortete. „Dies ist eines Umweltministers nicht würdig, denn damit würden auch Tiere abgeschossen, die nie Probleme verursacht haben oder verursachen werden. Genau diejenigen sind es aber, die nicht von einer Verfolgung betroffen sein dürften. Rudelstrukturen durch willkürlichen Abschuss zu zerstören heißt, mehr Weidetierrisse zu riskieren“, sagt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, „Es sind genau solche unsachlichen Forderungen, die dazu führen können, dass Einzelne glauben, mit der Tötung eines Wolfes auch noch Gutes zu tun. Daher muss langsam die Frage gestellt werden, ob die Landesregierung die Wiederausrottung des Wolfes wünscht?“

Statt die Begrenzung der Wolfspopulation zu fordern, muss auch Ministerpräsident Stefan Weil endlich die wissenschaftliche Realität anerkennen, dass seltene große Beutegreifer nicht bejagt werden müssen. Dr. Buschmann betont: „Es zeigt sich, dass Herdenschutzmaßnahmen wirken. Ziel muss es sein, Weidetierhalter schnell, unbürokratisch zu unterstützen und über effektiven Herdenschutz zu informieren, statt immer wieder Bestandsregulierungen zu fordern.“ Es wäre daher wesentlich konstruktiver, sich auf umfassende und bundesweite und vor allem fachlich begründete Standards beim Herdenschutz zu konzentrieren und diese klar zu benennen. Anders als jüngst in Niedersachsen passiert, wo eine fachlich falsche Begründung für eine Abschussgenehmigung angeführt wurde, dass erwachsene Rinder unabhängig von der Rasse, der Behornung etc. als ausreichender Herdenschutz auch für Kälber auf der gleichen Fläche angesehen werden.

Der NABU plädiert daher vehement für einen verbesserten und verstärkten Herdenschutz in Niedersachsen.

PR

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