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Für mehr Schutz von Polizisten! – Startschuss für Bodycams bei der Polizei in Celle

CELLE. Ab heute setzen die Beamten des Einsatz-und Streifendienstes bei der Polizeiinspektion Celle sogenannte Bodycams (Körperkameras) ein. Die Ausstattung wird zunächst durch die Beamtinnen und Beamte im Stadtgebiet Celle eingesetzt und im Laufe dieses Jahres auch für die Dienststellen im Landkreis Celle freigegeben.

Eine landesweite Testphase hatte ergeben, dass Bodycams bei Einsätzen grundsätzlich eine deeskalierende Wirkung haben. Mithilfe der Kameras kann das Einsatzgeschehen und das Vorgehen der Beamten künftig unveränderlich dokumentiert werden. Eine permanente Aufzeichnung eines Einsatzes ist dabei nicht vorgesehen.

Wann die Kamera eingeschaltet wird, entscheidet der tragende Beamte anlassbezogen und kündigt dies dem polizeilichen Gegenüber zuvor an. Ein optisches Signal an der Kamera weist darauf hin, dass eine Aufzeichnung der Situation erfolgt.

Falls eine Einsatzsituation zu eskalieren droht oder es sogar zu Angriffen, Widerstandhandlungen oder sonstigen gewalttätigen Übergriffen kommt, können die Videoaufzeichnungen als Beweismittel dienen. Im Jahr 2018 kam es im Landkreis Celle zu 46 gewalttätigen Übergriffen gegen Polizeibeamte. Dabei wurden zwei Beamte verletzt.

„Für mich als Polizeibeamten stellen die Bodycams ein neues und fortschrittliches Einsatzmittel mit deeskalierender Wirkung in konfliktträchtigen Situationen, aber auch zur objektiven Beweissicherung im Strafverfahren dar“, sagt Polizeikommissar Nico Bach.

Die Beamten tragen die Bodycams direkt an der Uniform. Zusätzlich weist ein gut sichtbarer Schriftzug („Audio-Video“ oder „Videoaufzeichnung“) an der Dienstkleidung die Betroffenen und andere Personen auf den Einsatz der Videotechnik hin. Für die nahe Zukunft ist das Tragen einer gelben Weste mit dem Button „Videoaufzeichnung“ vorgesehen.

Dass die Polizeibeamten im Einsatz mit dem bestmöglichen Schutz auf Streife gehen, hat für den Leiter Einsatz der Polizeiinspektion Celle, Jochen Rodenwaldt, einen hohen Stellenwert. „Die Sicherheit der Kollegen liegt uns sehr am Herzen. Dazu kann und wird der Einsatz der Bodycams einen sinnvollen Beitrag leisten“.

Sämtliche Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich nach sechs Wochen automatisch und unwiderruflich gelöscht, es sei denn, die Daten gelten als Beweismittel im Straf-oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

In privaten Räumen kommt eine Videoaufzeichnung nicht in Frage. Damit wird der Wohnung als verfassungsrechtlich geschütztem, privatem Lebensraum Rechnung getragen.

ots

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