NIEDERSACHSEN. Die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung wenden sich an Ärzte, die vor kurzem ihre Praxistätigkeit beendet haben. Sie werden gebeten, sich bei der Abklärung von Corona-Verdachtsfällen zu engagieren und sich für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung zur Verfügung zu stellen.
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