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AKH-Gruppe: Komplettes Besuchsverbot für die Krankenhäuser in Celle und Peine

CELLE/PEINE. Aufgrund der immer dynamischer verlaufenden Corona-Krise hat die AKH-Gruppe beschlossen, dass sämtliche Stationen des Allgemeinen Krankenhauses Celle und der Klinikum Peine gGmbH nicht mehr von Besuchern betreten werden dürfen. Diese Regelung gilt ab Dienstag, 17. März, 8 Uhr.

„Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme für unsere Patienten und unsere Beschäftigten“, sagt AKH-Sprecher Tobias Mull. „So ist es beispielsweise möglich, dass Besucher, die gar nicht wissen, dass sie krank sind oder ihre Symptome nicht in den Zusammenhang mit dem Coronavirus bringen, in die Kliniken kommen und die Besucher sowie das Personal anstecken. Das muss unbedingt verhindert werden“, so Mull weiter.

Nur in begründeten Einzelfällen kann es nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin Ausnahmen geben – so etwa bei palliativmedizinischen Patienten, Erziehungsberechtigten von stationär aufgenommenen Kindern oder in bestimmten Notfällen.

„Auch in den oben genannten Ausnahmefällen dürfen Menschen, die an Symptomen einer Erkältung beziehungsweise eines grippalen Infekts leiden, das Klinikum nicht betreten“, unterstreicht Mull. Ein absolutes Besuchsverbot gilt auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Infektionsrisikogebiet aufgehalten hatten oder Kontakt zu Personen hatten, die sich in einem dieser Risikogebiete aufgehalten hatten oder für Kontaktpersonen von Personen, die sich in Quarantäne befinden. „Auch Kinder unter 16 Jahren dürfen das Klinikum nicht betreten – in diesem Punkt folgt die AKH-Gruppe einer Empfehlung der Bundesregierung“, so der AKH-Sprecher.

Aufgrund der Größe des Hauses wird im AKH Celle zur Entlastung der Mitarbeiter der Stationen und zur Durchsetzung der Besucherregelung einen Sicherheitsdienst am Haupteingang eingesetzt, alle anderen Eingänge zum Krankenhaus werden geschlossen. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. „Darüber hinaus können Besucher zu weiteren Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet werden, insbesondere zum Tragen von Schutzkleidung“, sagt Mull. Das Verweilen in den Klinikräumen kann jederzeit ohne weitere Ankündigung begrenzt, beendet oder mit weiteren Auflagen versehen werden, so sind zum Beispiel auch Temperaturmessungen möglich.

PR

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