Sonntag, 1. Dezember 2024

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Polizei ist und bleibt jederzeit einsatzfähig und ansprechbar – Unterstützung der Kommunen bei der Durchsetzung der in Kraft getretenen Allgemeinverfügungen

CELLE. Für die Polizeidirektion Lüneburg steht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Region an erster Stelle. Die Polizei wird auch in dieser besonderen Situation rund um die Uhr als verlässlicher Ansprechpartner erreichbar sein.

Zum gegenseitigen Schutz sowie zur Eindämmung des Virus Covid-19 hat die Polizeidirektion Lüneburg eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, um die Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleisten zu können.

„Die Einsatzbereitschaft und Ansprechbarkeit der Polizei hat zu jedem Zeitpunkt oberste Priorität und ist rund um die Uhr sichergestellt“, sagt Thomas Ring, Polizeipräsident der Polizeidirektion Lüneburg. „Ganz Deutschland befindet sich in einer einmaligen und historischen Ausnahmesituation, in der es umso wichtiger ist, dass wir entschlossen miteinander reagieren. Ich appelliere darum eindringlich an die Vernunft und die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger. Bitte halten Sie sich an die veröffentlichten Allgemeinverfügungen der Landkreise, nur so können wir alle gemeinsam die weitere Ausbreitung von Covid-19 verlangsamen!“

Im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit dem Corona-Virus hat die Polizeidirektion Lüneburg, bei der rund 2800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, unter anderem folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Ein angemessener Anteil der Mitarbeitenden wurde im Rahmen einer
    Containmentstrategie in Home-Office-Arbeitsplätze und Ähnlichem
    verlegt, um auch im Fall weiter um sich greifender Ansteckungen auf
    gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen zu können.
  • Im Operativen Bereich ist das Schichtsystem angepasst worden, um
    stets flexibel und lageangepasst handeln zu können. Darüber hinaus
    wurden Home-Arbeitsplätze eingerichtet, um die Ansteckungsgefahr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander zu reduzieren.
  • Bei Einsätzen in größeren Menschenmengen wird neben den
    allgemeinen Handlungsanweisungen zur Körperhygiene (insbesondere regelmäßiges und intensives Händereinigen) – soweit einsatzbedingt möglich – gegenüber Personen ein Sicherheitsabstand von ca. 1,5 Metern eingehalten. In besonders begründeten Fällen besteht die Möglichkeit des Anlegens von Schutzausrüstung.
  • Polizeibeamtinnen und -beamte, die sich in aktuell oder
    zwischenzeitlich eingestuften Risikogebieten aufgehalten haben, sind
    vor Dienstantritt verpflichtet, sich fernmündlich oder in
    elektronischer Form bei ihrer Dienststelle zu melden und diese
    entsprechend zu informieren.
  • Interne und externe Veranstaltungen sowie Fortbildungen sind bis
    auf weiteres abgesagt worden. Dies betrifft auch das
    Dienstsportangebot der Polizei. Besprechungen werden auf das Nötigste reduziert und möglichst in Form von Video- und
    Telefonschaltkonferenzen durchgeführt. Dienstreisen werden nur
    durchgeführt, soweit sie für die Aufgabenerfüllung zwingend
    erforderlich sind und die Art des Dienstgeschäftes nicht auf andere
    Weise erledigt werden kann.
  • Sowohl auf Behördenebene als auch in den einzelnen Inspektionen
    wurden Koordinierungsgruppen zum Umgang mit dem Corona-Virus
    eingerichtet.

Bei der Verbreitung von Informationen oder Behauptungen in den sozialen Medien ist der Quellenursprung unbedingt zu beachten. Die Polizei warnt eindringlich davor, sogenannte „Fake-News“ zu verbreiten, die Panik, Hamsterkäufe und Konflikte auslösen können.

Seit dem heutigen Tag unterstützt die Polizei Niedersachsen die Kommunen bei der konsequenten Durchsetzung ihrer in Kraft getretenen Allgemeinverfügungen für den öffentlichen Raum. Hierzu werden die Polizeidienststellen vor Ort gemeinsam mit den Kommunen das richtige Maß für notwendige Kontroll- und Streifentätigkeiten finden, um die weitere Ausbreitung der Ansteckung wirksam zu unterbinden.

„Die Polizei und die kommunalen Ordnungsdienste werden mit aller Konsequenz für die Durchsetzung der geltenden Allgemeinverfügungen sorgen. Jeder, der dagegen verstößt, gefährdet sich selbst und andere“, so der Polizeipräsident der Polizeidirektion Lüneburg.

ots

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