Mittwoch, 11. Dezember 2024

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Sportstättensanierungsprogramm: Fristverlängerung für Förderanträge aufgrund Corona bis zum 30. April 2020

NIEDERSACHSEN. Auch das Sportstättensanierungsprogramm der Landesregierung muss vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie an die aktuelle Situation angepasst werden. Im Rahmen des Sanierungsprogramms werden bis zum Jahr 2020 bis zu 100 Millionen Euro für kommunale Sportstätten und Vereinssportstätten zur Verfügung gestellt. Für die Förderanträge der Kommunen beim Land gibt es festgelegte Antragsstichtage. Ursprünglich war die Frist für die Einreichung der kommunalen Anträge zum Sportstättensanierungsprogramm der 31. März 2020. In vielen kommunalen Verwaltungen wird – genauso wie in der Landesverwaltung ­ der Betrieb aktuell deutlich heruntergefahren. Darüber hinaus nimmt vor Ort die Abwicklung der Corona-Auswirkungen einen großen Raum ein.

Deswegen hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport die Frist in Nr. 7.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus (Rd. Erl. d. MI v. 4.3.2019) in diesem Jahr bis zum 30. April 2020 verlängert. Pistorius: „Wir reagieren mit der Fristverlängerung auf diese einzigartige Situation.“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Mit diesem Schritt wollen wir die Kommunen in dieser Situation ein Stück weit von den Anforderungen des Tagesgeschäftes entlasten. Natürlich ist es wichtig, dass die Sportstätten in ganz Niedersachsen mit den bereitgestellten Mitteln modernisiert oder neu gebaut werden. Es ist aber verständlich, wenn die Bearbeitung der Anträge im Moment in den Kommunen nicht die Priorität haben können, die für eine sachgerechte Bearbeitung bis Ende März notwendig wäre. Darum haben wir diese Frist jetzt um einen Monat verlängert.“

Hinweis für die Kommunen:
Die Förderanträge und sonstiger Schriftverkehr sind soweit möglich in digitaler Form an das Funktionspostfach des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport sportstaettenbau@mi.niedersachsen.de zu richten.

PR

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