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Kontaktverbot in Niedersachsen: Verzögerungen bei Gerichtsverfahren sind zum Schutz der Bevölkerung hinzunehmen

  • Celle

CELLE. Die Handlungsfähigkeit der Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle ist auch angesichts der zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie in Niedersachsen geltenden Beschränkungen des Öffentlichen Lebens gewährleistet.
Während Gastronomiebetriebe und der Einzelhandel mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte bereits geschlossen sind, sind die Gerichte weiterhin geöffnet. Allerdings gelten strenge Zutrittsregelungen. Rechtsuchende und Besucher von Gerichten sind aufgerufen, sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

Die Gerichte dürfen nur noch für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen aufgesucht werden, die trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden, und für unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können. Bei allen Gerichten wurden deshalb Telefonnummern eingerichtet, unter denen Auskünfte dazu eingeholt werden können, ob ein Anliegen rechtlich eilig ist und ein Gericht deshalb betreten werden muss.

Gerichte können nicht geschlossen werden, denn in den Gerichtsgebäuden wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beachtet und verteidigt. Hier werden Gerichtsverhandlungen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt, die auch während einer Pandemie nicht aufgegeben werden dürfen und zu denen es selbstverständlich gehört, dass Verhandlungen öffentlich sind.

Zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten die Gerichte gegenwärtig in einem abgesicherten Modus, der die justizielle Grundversorgung sicherstellt. Damit eilige Rechtsangelegenheiten bearbeitet und – wenn dies zwingend notwendig ist – verhandelt werden können, wurde die Anzahl der in den Gerichten arbeitenden Justizangehörigen auf das unerlässliche Mindestmaß reduziert. Dies bedingt zwangsläufig, dass nicht eilbedürftige Rechtsangelegenheiten in den nächsten Wochen in großem Umfang nicht erledigt werden können. Verfahren werden in den nächsten Wochen nicht in der gewohnten Weise gefördert werde können und es werden deshalb Rückstände entstehen. Die Corona-Krise trifft die gesamte Bevölkerung in allen Bereichen. Die Rechtsprechung ist davon nicht ausgenommen.

Alle Verfahrensbeteiligten und Rechtsuchenden werden deshalb gebeten, von Sachstandsanfragen zu einzelnen Verfahren abzusehen. Über Fristverlängerungsgesuche sowie andere Anträge und Anregungen zur Verfahrensführung – auch betreffend die Durchführung von Gerichtsterminen – werden die zuständigen Richterinnen und Richter in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit mit Rücksicht auf die gegenwärtige Situation verantwortungsbewusst entscheiden.

„Dass die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle auf die Auswirkungen der Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie vorbereitet sind, ist einer zielorientierten Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Gerichte unseres Bezirks sowie den Mitgliedern der jeweiligen Personal- und Richtervertretungen zu verdanken,“ erklärt die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle Stefanie Otte. „Es wird eine Zeit nach Corona kommen. Die bis dahin nicht in der gewohnten Weise erledigten Arbeiten werden die Angehörigen der Niedersächsischen Justiz mit der gleichen Entschlossenheit und Tatkraft angehen, mit denen wir jetzt der Corona-Krise begegnen.“

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