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AfD-Stadtratsfraktion: „Verwaltung hat uns bei Verkauf des Ratsparkplatzes getäuscht“ – Stadtverwaltung: „Entwurf mit breiter Mehrheit verabschiedet“

CELLE. Die Celler AfD-Stadtratsfraktion nimmt Stellung zur Fertigstellung des Neubaus auf dem Gelände des ehemaligen Ratsparkplatzes in der Kanzleistraße. Dazu erklärt deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender Daniel Biermann, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen: „Bei dem Verkauf des Ratsparkplatzes sind wir von der Verwaltung getäuscht worden. Da seinerzeit noch die alte Gestaltungssatzung galt, nach der Gebäude in der Celler Innenstadt nur in Fachwerkbauweise hätten errichtet werden dürfen, haben wir dem Verkauf an den Investor zugestimmt. Hätten wir aber gewusst, dass die Verwaltung dort ein Objekt in der jetzt erfolgten Bauweise zulassen wollte und dafür die Gestaltungssatzung nachträglich ändern würde, hätten wir dem nie unseren Segen erteilt.“

Zu dieser Darstellung nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung: „Wir sind schon sehr verwundert, dass hier seitens der AfD ein bereits seit langem erledigtes Thema wieder aufgewärmt wird. Dabei verhält es sich ähnlich wie mit kaltem Kaffee, aufgewärmt schmeckt er vor allem eines: bitter! Da stellt sich schon die Frage, ob die seinerzeit auch von Herrn Biermann befeuerte Diskussion derart in Vergessenheit geraten ist, dass das Bauvorhaben jetzt nochmal öffentlich breitgetreten werden soll.“ Gegen den Vorwurf, die Verwaltung habe beim Verkauf getäuscht, verwahrt sich die Stadt ausdrücklich.

Der Neubau, so Biermann, sei völlig ausdrucks- sowie geschichtslos und füge sich in keiner Weise in die Bebauung der historischen Altstadt, Celles wichtigstem Aushängeschild, ein. Da allerdings, unabhängig von der Gestaltungssatzung, nach dem Baurecht ohnehin gelte, dass sich ein Neubau in die umliegende Bebauung einzufügen habe, halte die AfD-Fraktion die hierfür erteilte Genehmigung sowieso für rechtswidrig. Für den Laien müsste sich auf Anhieb erkennen lassen, dass der Bau Stilelemente der danebenstehenden Bebauung aufnimmt und sich daran anpasse. Das sei hier überhaupt nicht der Fall. Wenn nun im Nachhinein versucht werde, vermeintlich fachkundig zu erklären, dass das bei genauerer Betrachtung doch der Fall sei, so sei dies ein untauglicher Versuch. Das sei etwa so, als wenn ein Maler, der beauftragt wurde, ein Haus gelb zu streichen, es tatsächlich aber grün gestrichen habe, dem Auftraggeber weiszumachen versucht, der Farbton Grün enthalte ja auch gelbe Farbpigmente. Erkennbar sei so etwas Unfug. „Als AfD-Fraktion haben wir, nachdem wir bemerkt hatten, wie man uns hier täuschen wollte, alles dafür getan, eine solche Fassadengestaltung dort zu verhindern und bei der alten Satzungslage für Celles Altstadt zu bleiben. Leider ist uns das nicht gelungen. Zumindest, solange der aktuelle Stadtbaurat im Amt ist, ist zu befürchten, dass in unserer schönen Stadt noch viele nichtssagende und von der modernen Architektur eigentlich längst überwundene „Kinder-Klötze“ aufeinander gestapelt werden“, so Biermann.

Nach Auskunft der Stadt habe die AfD dem Entwurf zugestimmt: „Zur Erinnerung: Über den Verkauf des Grundstückes ist 2017/18 inhaltlich intensiv in den politischen Gremien in den Jahren diskutiert worden. Auch seinerzeit hat sich die AfD bei der allgemeinen Aussprache zur Gestaltungssatzung nahezu wortgleich eingelassen. Dennoch wurde mit breiter Mehrheit für den Entwurf votiert.“

„Die Bebauung der Lücke in der Kanzleistraße ist selbstverständlich unter Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde erfolgt. Auch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist informiert worden. Darüber hinaus hat sich die oberste Denkmalbehörde im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur als Fachaufsicht eingeschaltet. Letztlich wurde in fachlicher Abstimmung mit allen Beteiligten 2018 die Genehmigung erteilt“, so die Stellungnahme der Stadt abschließend.

PR/Redaktion
Celler Presse

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