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Neue Regelungen beim Hinzuverdienst für Kurzarbeiter & Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld

  • Celle

CELLE. Viele Unternehmen haben bei den Agenturen für Arbeit in Celle, Hermannsburg, Soltau und Walsrode Kurzarbeit angezeigt. Hierdurch sollen Kündigungen vermieden werden, wenn das Unternehmen vorübergehend den Betrieb einstellen musste oder nicht genug Arbeit da ist. Was bedeutet das für die Beschäftigten? Wir haben einige Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beantwortet.

Muss ich Kurzarbeitergeld selber beantragen?

Nein, Ihr Arbeitgeber zeigt die Kurzarbeit an und beantragt das Kurzarbeitergeld. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen nichts tun. Ihr Arbeitgeber muss sich deshalb telefonisch unter 05141-961-888 bei der Agentur für Arbeit melden.

Wer zahlt mir mein Kurzarbeitergeld?

Sie erhalten das Kurzarbeitergeld von Ihrem Arbeitgeber. Die Unternehmen gehen damit in Vorleistung. Grund: Nur die Betriebe wissen, wie sich Ihre Arbeitszeit verändert hat. Die Betriebe bekommen das Kurzarbeitergeld dann im Nachhinein von der Agentur für Arbeit erstattet.

Ich habe einen Nebenjob. Hat das Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld?

Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, hat diese keinen Einfluss auf Ihr Kurzarbeitergeld. Nehmen Sie eine Nebentätigkeit auf während Sie Kurzarbeitergeld bekommen, wird das Gehalt normalerweise angerechnet.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe

Die gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen.

Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest. Beispiele für Tätigkeiten, die den systemrelevanten Branchen und Berufen zuzuordnen sind, sind die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr, zum Beispiel für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel, der Lebensmittelhandel, beispielsweise Verkauf oder Auffüllen von Regalen, die Lebensmittelherstellung, dazu zählt auch die Landwirtschaft, sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.

Muss ich wirklich Minusstunden machen oder Urlaub nehmen?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber alles dafür tun, um die Kurzarbeit zu vermeiden. In der Corona-Krise verzichtet der Gesetzgeber momentan auf den Aufbau von Minusstunden. Außerdem verlangt die Bundesagentur für Arbeit derzeit nicht den Einsatz von Erholungsurlaub. Das gilt allerdings nur für die Urlaubsansprüche für das laufende Kalenderjahr. Resturlaub aus dem Vorjahr soll wie gehabt nach Möglichkeit eingesetzt werden. Für Urlaub innerhalb des Kurzarbeitergeldzeitraumes erhalten Sie Ihren vollen Lohnanspruch.

Werden meine Sozialversicherungsbeiträge trotz Kurzarbeitergeld weiterhin gezahlt?

Ja, Sie bleiben auch in Kurzarbeit sozialversichert. Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und lässt sich diese wie das Kurzarbeitergeld von den Agenturen für Arbeit erstatten.

Das Kurzarbeitergeld ist zu wenig. Was kann ich tun?

Sie können beispielsweise einen dieser drei Wege nutzen:

  1. Für Familien mit geringem Einkommen steht der Notfall-Kinderzuschlag zur Verfügung, um sich finanziell abzusichern. Hierdurch können Familien monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Der Notfall-Kinderzuschlag kann online auf www.arbeitsagentur.de beantragt werden.
  2. Sie können auch eine Nebenbeschäftigung in einem sogenannten systemrelevanten Bereich aufnehmen. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittellogistik. Der Zuverdienst wird bis zum ursprünglichen Nettoeinkommen nicht angerechnet. Diese Regelung gilt vom 01.04.2020 bis 31.10.2020.
  3. Eine andere Möglichkeit um den Lebensunterhalt zu finanzieren, ist das Arbeitslosengeld II. Dieses kann beim Jobcenter beantragt werden. Dort wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind

Ich bekomme Kurzarbeitergeld und bin nun krank geworden. Was passiert nun?

Wenn Sie krank werden, während Sie Kurzarbeitergeld erhalten, bekommen Sie sechs Wochen lang weiterhin Kurzarbeitergeld. Nach der Lohnfortzahlung besteht Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.

Bei meinem Arbeitgeber gibt es keinen Betriebsrat. Was gilt dann?

Wenn es bei Ihnen keinen Betriebsrat gibt, muss jeder Beschäftigte einzeln der Kurzarbeit zustimmen. Wenn die Zustimmung in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann Ihr Arbeitgeber die Kurzarbeit anordnen. Falls nicht, muss er bei der Anzeige zur Kurzarbeit Ihre Einverständniserklärung beifügen.

Weitere Informationen im Internet: https://www.arbeitsagentur.de
Aktuelle Erklärvideos bei Youtube:
https://www.youtube.com/channel/UCAqWLJfbZCzDhBo9i4xGDtQ
Immer informiert bleiben – folgen Sie uns bei Twitter: @BA_NDS_Bremen

PR

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