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Infektionsschutzgesetz gewährt Anspruch für Betreuung für Kinder bis zum 12. Lebensjahr: Wenn die Notgruppe verschlossen ist – Verdienstausfall für Kinderbetreuung

WATHLINGEN. „Eltern haben möglicherweise einen Anspruch auf Verdienstausfall für sechs Wochen und danach auf 67 Prozent Ihres Einkommens, wenn eine Kinderbetreuung auch nach gesteigerten Bemühungen nicht sichergestellt werden kann“, erläutert der Wathlinger Bürgermeister Torsten Harms, der auch als Anwalt tätig ist. Die Wathlinger Eltern werden durch die Gemeinde auf diese Möglichkeit hingewiesen, als Alternative zur Notbetreuung.

Grundlage ist die Schließung von Kindertagesstätten und Schulen durch die zuständige Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des Infektionsschutzgesetzes. Eine Entschädigung erhält, wer in diesem Fall als erwerbstätiger Sorgeberechtigter Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, selbst betreuen muss. Voraussetzung ist, dass er keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen kann und dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Wer diesen Anspruch geltend machen möchte, muss dem Gesundheitsamt, auf Verlangen des Arbeitgebers auch diesem gegenüber, darlegen, dass er in diesem Zeitraum keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherstellen konnte. Ein Anspruch besteht nicht während der Schulferien. Der Anspruch auf Entschädigung steht grundsätzlich auch Pflegeeltern zu.

Die Entschädigung wird in Höhe des Verdienstausfalls bezahlt. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des entgangenen Verdienstes gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie grundsätzlich in Krankengeldhöhe gewährt. Für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2016 Euro gewährt, es gibt weitere Regelungen zur Bezugsdauer und Bezugshöhe.

„Den Eltern, die keine notwendige Betreuung für Kinder unter 12 Jahren sicherstellen können, ist zu raten, einen formlosen Antrag an das Gesundheitsamt zu stellen und eine Begründung zu den Versuchen eine Kinderbetreuung zu bekommen und den entstehenden Verdienstausfall einzureichen“, rät Harms den Eltern, um schnell Sicherheit im Hinblick auf die Ausgleichzahlungen zu bekommen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Celle bearbeitet die Anträge, während das Land die Ausgleichszahlungen erbringt. Ein gleiches Verfahren gilt auch bei der behördlich angeordneten Quarantäne.

PR

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