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Maskenkontrollen im öffentlichen Nahverkehr

CELLE. Um die Corona-Pandemie zu bewältigen, sind Hygienemaßnahmen von elementarer Bedeutung. Das Einhalten des Mindestabstandes und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) sind einfache und wirkungsvolle Maßnahmen, die nahezu von jedem umgesetzt werden können. Aus diesem Grund hat das Land Niedersachsen das Tragen eines MNS u.a. bei der Nutzung von Bus und Bahn, aber auch an Haltestellen und in Bahnhofsbereichen vorgeschrieben.

Die Verkehrsunternehmen weisen die Fahrgäste zudem regelmäßig auf das Tragen einer Maske hin. Fast alle Fahrgäste befolgen diese Verpflichtung – leider jedoch nicht alle. In letzter Konsequenz droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Um der Maskenpflicht Nachdruck zu verleihen, haben in Hannover Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann und Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Dipl.-Ing. Kai Henning Schmidt von der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), am 01.09.2020 eine Sicherheitspartnerschaft unter dem Titel „Sicher im ÖPNV: Wir tragen Maske in Bus und Bahn“ unterzeichnet.

Gestern hat auch die Polizeiinspektion Celle mit den gemeinsamen Kontrolltätigkeiten von Landkreis Celle und dem Verkehrsbetrieb CeBus GmbH begonnen, um die Anzahl der Maskenverweigerer zu verringern und die Bevölkerung für die Thematik zu sensibilisieren. Nicht zwingend sollte dabei die Einleitung von Bußgeldverfahren im Vordergrund stehen, sondern eher die Erhöhung von Akzeptanz und Verständnis für die notwendigen Infektionsschutz-Maßnahmen durch Aufklärung und Gespräche.

Die gestrigen Schwerpunktkontrollen „Wir tragen Maske“ in der Zeit von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr konzentrierten sich auf stark frequentierte Bushaltestellen in Stadt und Landkreis Celle. Insgesamt wurden im Kontrollzeitraum 801 Personen ohne Maske angetroffen und auf die Tragepflicht hingewiesen. Hierbei handelte es sich häufig um Gruppen von Schülern. Verstöße wurden zum größten Teil an den Haltestellen und ausdrücklich nicht in den Beförderungsmitteln festgestellt. Ein Großteil der an den Haltestellen Angesprochenen war sich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske, auch außerhalb der Busse, nicht bewusst. Ein weiterer Teil unterließ das Tragen aus Gedankenlosigkeit. Eine bewusste Maskenverweigerung wurde bei keinem der Angesprochenen festgestellt, vielmehr traf man nach Ansprache und Erklärung durchgehend auf Einsicht und Verständnis. Die
Aufforderungen zum Tragen von Masken wurden demzufolge auch sofort umgesetzt.

Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden nicht eingeleitet. In allen Fällen blieb es bei einer mündlichen Ermahnung.

ots

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