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Fuxx-Die Sparenergie GmbH nimmt Berufung zurück – Intransparentes Kundenanschreiben wird nicht mehr verwendet

NIEDERSACHSEN. Anfang 2018 hatte das Landgericht Hamburg einer Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen stattgegeben: Ein Kundenanschreiben der Fuxx-Die Sparenergie GmbH mit einer versteckten Preiserhöhung wurde als Wettbewerbsverstoß angesehen, die weitere Verwendung untersagt. Der Energieversorger akzeptierte diese Entscheidung jedoch nicht und ging in Berufung. Nach der ersten Anhörung vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat Fuxx die Berufung jetzt zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, das intransparente Kundenanschreiben darf nicht mehr eingesetzt werden.

Im Vorfeld der Fußball-EM 2016 hatte Fuxx ein Anschreiben verschickt, das wie Werbung für guten Kundenservice wirkte. Überschrift und Einleitung wiesen nicht auf die Preiserhöhung hin, sondern thematisierten lediglich die Europameisterschaft sowie den verbesserten Service des Energieversorgers. Bunte, Fußball spielende Füchse rahmten das Schreiben ein. Erst im dritten Absatz erfuhr der aufmerksame Leser, dass die Preise um mehr als 30 Prozent steigen sollten. „Unserer Einschätzung nach sollten Kunden bewusst von dem eigentlichen Inhalt des Schreibens abgelenkt werden“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Auch den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht musste der Verbraucher erst suchen. Unter der Überschrift „Wir sind für Sie da“ war er im letzten Absatz versteckt.

Nachdem sich abzeichnete, dass auch das Oberlandesgericht Hamburg der Auffassung der Verbraucherzentrale zu dem Preiserhöhungsschreiben folgen würde, hat Fuxx die Berufung diesbezüglich zurückgenommen. „Damit steht fest, dass die intransparenten Preiserhöhungsschreiben nicht mehr verwendet werden dürfen – eine gute Nachricht für alle Kunden“, so Preuschoff.

PR

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