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AfD-Fraktion: „NSG-Festsetzungen für den Allerlauf in Celle sowie im Raum Boye wären schädlich für unsere Stadt“

  • Celle

CELLE. Zur aktuellen Diskussion, ob Gebiete des Allerlaufs bei Klein Hehlen, Celle und Osterloh sowie der „Entenfang“ und der Bereich „Grobebach“ bei Boye, dem Willen der Verwaltung entsprechend, als Naturschutz- (NSG) oder lediglich als Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen werden sollten, äußert sich die AfD-Fraktion im Celler Stadtrat.

Deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Daniel Biermann, erläutert als Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Verkehr: „Es wäre für unsere Stadt absolut schädlich, wenn der Allerlauf in Celle, Osterloh und Klein Hehlen als NSG festgesetzt würde. Eine Stadt und ihre Bürger müssen einen freien Zugang zu ihrem Fluss haben, weil das die Nutzungsmöglichkeiten und Lebensqualität entscheidend fördert. Die Aller im Stadtgebiet hingegen wie ein unnahbares Territorium behandeln zu wollen, lehnen wir ganz klar ab. Weder Weidetierhaltung in Allernähe noch Baden im Fluss wäre bei einer NSG-Festsetzung künftig noch in der bisherigen Form möglich. Auch für andere Freizeitaktivitäten oder wirtschaftliche Nutzungen auf bzw. an dem Fluss würde dann gelten, dass sie verboten sind, sofern sie nicht ausdrücklich zuvor genehmigt wurden. Naturschutzgebiete sollten deshalb nur da ausgewiesen werden, wo die Menschen sprichwörtlich sowieso einen Bogen drumherum machen, etwa in unwirtlichen Gebieten, wie dem Henneckenmoor bei Scheuen. Für die Aller im Raum Celle genügt der Status eines Landschaftsschutzgebietes völlig, zumal es keinerlei Notwendigkeit aufgrund der FFH-Einordnung gibt, diese als Naturschutzgebiete ausweisen zu müssen. Auch für den Bereich „Entenfang“ und „Grobebach“ gibt es keinen vernünftigen Grund, durch Festsetzung eines NSG die dort vorhandene Land- und Teichwirtschaft einzuschränken oder sogar unmöglich zu machen. Nur bei durchgängiger Festsetzung von LSG an der Aller und auch im Bereich Boye kann ein flexibler Schutz, der die Belange von Mensch und Natur sinnvoll gegeneinander abwägt, gewährleistet werden. Dabei ist auch zu bedenken, dass die an der Aller und bei Boye von der Verwaltung vorgefundene, schützenswerte Flora und Fauna sich dort schon bisher hat ansiedeln können, ohne dass es überhaupt eines Schutzstatus dafür bedurfte.“

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Anatoli Trenkenschu setzt hinzu: „Es wäre gut, wenn auch die Verwaltung erkennen würde, dass wir in Deutschland nicht ständig die maximal denkbaren Einschränkungen für unsere Bürger im Rahmen von EU-Vorgaben beschließen sollten, sondern die bürgerfreundlichste Variante. Sonst passiert immer wieder so ein Irrsinn, wie kürzlich bei der angeordneten Weinbergrodung.“

PR
Foto: Daniel Biermann

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