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Heuschrecken und Mehlwürmer auf dem Teller – Insektenprodukte im Marktcheck der Verbraucherzentralen

NIEDERSACHSEN. Ob als Zutat in Nudeln, Proteinriegeln und Müslis oder als gewürzte Snacks: Heuschrecken, Mehlwürmer und Co. tauchen zunehmend im Sortiment des Lebensmittelhandels auf. Die neuartigen Lebensmittel sind in Europa noch nicht zugelassen, es gelten Übergangsregelungen. Die Verbraucherzentralen haben in einem Marktcheck 32 insektenhaltige Lebensmittel aus dem Einzelhandel auf Nährwerte, Kennzeichnung und Werbeaussagen überprüft.

Das Ergebnis: Die Allergenkennzeichnung ist lückenhaft. Es fehlen Hinweise, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt wurden. Teils wird mit unzulässigen nährwertbezogenen Angaben geworben. Einige Produkte sind stark zucker- oder salzhaltig und allesamt sind sie sehr teuer.

Sicherheitsbedenken bei fehlenden Verwendungshinweisen

Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten. Zur Abtötung sollten die eingesetzten Speiseinsekten entweder erhitzt oder einem anderen Verfahren, wie einer Hochdruckbehandlung, unterzogen werden. Gesetzliche Vorgaben dafür gibt es bislang noch nicht. „Bei fast 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte ist nicht ersichtlich, ob die Speiseinsekten bei der Herstellung entsprechend behandelt wurden“, erklärt Anneke von Reeken, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, das Keimabtötungsverfahren zu kennzeichnen und gegebenenfalls auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.

Auch Kennzeichnung möglicher Allergene lückenhaft

Bei Allergikern gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere kann der Verzehr von Speiseinsekten eine allergische Reaktion auslösen. Derzeit ist eine Allergenkennzeichnung nicht verpflichtend. Bei allen im Marktcheck untersuchten Lebensmitteln wird auf eine mögliche allergische Reaktion bei bestehender Schalen- und Krustentierallergie hingewiesen. Dagegen fand sich lediglich bei 72 Prozent der Produkte ein entsprechender Hinweis für Hausstaubmilbenallergiker sowie bei knapp 50 Prozent für Weichtierallergiker. Bei einigen Insekten-Snacks waren Gluten und Soja als Allergene gekennzeichnet, was vermutlich auf die Fütterung der Insekten zurückzuführen ist.

Werbeangaben zum Teil fehlerhaft

Auf zwölf der überprüften Insektenprodukte sind insgesamt 20 unzulässige nährwertbezogene Angaben zu finden. Beispielsweise werden zahlreiche Produkte als „reich an Protein“ beworben, obwohl sie nicht den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Eiweißge-halt aufweisen. „Die Auslobung von bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen ist nur erlaubt, wenn deren tatsächlicher Gehalt in der Nährwerttabelle angegeben wird“, sagt von Reeken. Das ist im Marktcheck nicht immer der Fall. Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, ihre Produkte gesetzeskonform zu kennzeichnen. Unzulässige Angaben und Kennzeichnungsmängel müssen durch die Lebensmittelüberwachung geahndet werden.

Ein weiteres Manko: Viele Produkte im Marktcheck enthalten einen sehr geringen Insektenanteil, dafür jedoch viele süßende Zutaten oder viel Salz. Zudem sind Insektenprodukte, allen voran die Snacks, extrem teuer. Fazit der Ernährungsexpertin: „Mit durchschnittlichen Preisen der Testprodukte von mehr als 43 Euro pro 100 Gramm sind insektenhaltige Lebensmittel ein teurer Spaß mit fragwürdigem Nutzen.“

Weitere Informationen zum Marktcheck unter:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/marktcheck-speiseinsekten

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