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COVID-19-Schnelltests: Pflegekammer begrüßt Testmöglichkeiten für Mitglieder

NIEDERSACHSEN. Eine neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ermöglicht Pflegeeinrichtungen und Kliniken, ihr Personal, Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten regelmäßig auf COVID-19 zu testen. Die Pflegekammer Niedersachsen begrüßt die neue Verordnung. Der zeitliche und personelle Mehraufwand aufgrund der Reihentests dürfe jedoch nicht zulasten der Pflegenden und der Pflegequalität gehen.

Am Donnerstag ist eine neue COVID-19-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft getreten. Diese ermöglicht regelmäßige Antigen-Schnelltests für Beschäftigte von Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Kliniken, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten. Voraussetzung ist, dass das Testkonzept der jeweiligen Einrichtungen das Durchführen der Schnelltests vorsieht.

Nadya Klarmann, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, begrüßt, dass die Forderung der Pflegekammer Niedersachsen nach regelmäßigen Tests für Beschäftigte in der Pflege nun umgesetzt wird. Klarmann sagt: „Mit den Tests wird den Pflegenden die Sorge genommen, sich angesteckt zu haben und andere unbemerkt anzustecken. Die Tests sind elementar, um das Infektionsrisiko zu verringern und Beschäftigte, Bewohner und Patienten zu schützen.“

Angesichts der Reihentests stehen viele Einrichtungen vor organisatorischen Herausforderungen. Klarmann warnt: „Viele Pflegefachpersonen sind überlastet. Nun stellen Arbeitgeber Pflegende für die Probenentnahme und die Dokumentation der Testungen frei. Die Arbeitszeit für das Durchführen der Tests fehlt wiederum in der Versorgung der Pflegebedürftigen. Regelmäßige Tests dürfen weder zulasten der Pflegequalität noch zulasten des Pflegepersonals gehen.“ Schon vor der Coronapandemie habe es erhebliche Personalengpässe in der Pflege gegeben.

Es sei inakzeptabel, wenn Pflegende, die Corona-Tests durchführen, Überstunden leisten müssten, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Hier brauche es Lösungen im Sinne der Mitarbeitenden. „Pflegeeinrichtungen und Kliniken brauchen bei Bedarf Unterstützung, z. B. von den Gesundheitsämtern, um die Tests durchzuführen“, so Klarmann.

Im Durchschnitt dauert die Probenentnahme und Dokumentation der Testungen 15 Minuten pro Person. Werden 40 Personen einmal pro Woche von einer Pflegeperson getestet, so sind das 10 Wochenstunden nur für die Corona-Tests. Pflegeeinrichtungen und Kliniken können sich die Testkits von den Kassen refinanzieren lassen.

PR

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