Dienstag, 18. August 2026

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Anzeige

Anzeige

Lies: „Rechtlicher Rahmen für Vielzahl von Einzelfällen“ – Neue Wolfsverordnung steht kurz vor der Veröffentlichung

NIEDERSACHSEN. Nach Auswertung vieler Beiträge aus der Verbandsbeteiligung steht die Veröffentlichung einer Niedersächsischen Wolfsverordnung und damit ihr Inkrafttreten kurz bevor. Das Kabinett hat die Wolfsverordnung am Montag noch einmal zur Kenntnis genommen. Niedersachsen bereitet Bundesratsinitiative zu Schutzzäunen vor.

Die Wolfsverordnung wird den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit dem Wolf für eine Vielzahl von Einzelfällen schaffen. Es wird geregelt, wann eine Vergrämung oder Entnahme von Wölfen zum Schutz des Menschen, zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden oder bei besonderem öffentlichen Interesse erfolgen kann. Damit wird die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung nicht aufgehoben, der Rahmen für Entnahmen aber klar geregelt. „Das Verfahren wird damit strukturierter, transparenter und rechtssicherer“, so Umweltminister Olaf Lies.

Mit den Regelungen zum zumutbaren Herdenschutz, also den dem Nutztierhalter aufzuerlegenden wolfsabweisenden Schutzmaßnahmen, soll der Abwägungsprozess zwischen Schutz der gefährdeten Art Wolf und technischer und wirtschaftlicher Zumutbarkeit beim Nutztierhalter in den unterschiedlichen Regionen Niedersachsenns erleichtert werden.

Die Eignung und Verantwortung der Jäger für die notwendigen Maßnahmen werden auf Grundlage des §45a BNatSchG präzisiert und bestärkt.

„Wir schaffen in Niedersachsen damit die Grundlage für ein bestmögliches Nebeneinander zum Schutz des Wolfes auf der einen Seite und den Interessen der Weidetierhaltung auf der anderen Seite“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. Das Umweltministerium hat dazu als bundesweit erstes Land eine derartige Verordnung erarbeitet, nachdem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu Beginn des Jahres geändert wurde. „Ich habe immer gesagt: Wir brauchen beim Wolf ein kluges Management. Und das bedeutet natürlich Prävention durch Herdenschutz, aber am Ende auch die Wolfsentnahme, wenn dies nicht ausreicht.“

PR