Donnerstag, 3. Oktober 2024

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Gesetzentwurf zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen geht in den Landtag

NIEDERSACHSEN. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen sowie die Einbringung in den Landtag beschlossen. „Die Mitglieder haben sich deutlich für die Auflösung der Pflegekammer ausgesprochen, dem Wunsch kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach“, erklärt Sozialministerin Dr. Carola Reimann.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Pflegekammer nach Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit bleiben sollen, um die anfallenden Aufgaben der Abwicklung – wie etwa das Kündigen von Verträgen – zu erledigen. Die dann noch verbliebenen Aufgaben soll das Land als Rechtsnachfolger übernehmen. Mit der Pflegekammer ist schon jetzt vereinbart, dass keine langfristigen Verträge mehr abgeschlossen werden dürfen. Des Weiteren gab es Gespräche im Hinblick auf die Möglichkeit, einen Teil der Beschäftigten in den Landesdienst zu übernehmen. Carola Reimann: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekammer sollen bei der Besetzung von landesweit ausgeschriebenen Arbeitsplätzen den Bewerberinnen und Bewerbern aus der Landesverwaltung gleichgestellt werden.“

Die wichtige Aufgabe der Regelung von Weiterbildungen in der Pflege soll wieder auf das Land übergehen. Das Land soll gesetzlich dazu ermächtigt werden, eine Weiterbildungsordnung zu erlassen.

Parallel zum Auflösungsgesetz ist bereits in einer gesonderten Gesetzesinitiative die Rechtsgrundlage für die Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge aus den Jahren 2018 und 2019 geschaffen worden. Das Land hat hierfür rund vier Millionen Euro bereitgestellt. Die Pflegekammer beginnt nun mit der Rückerstattung der Beiträge. „Eine schnelle Rückzahlung der erhobenen Mitgliedsbeiträge ist uns wichtig“, so Ministerin Reimann.

Zum Hintergrund:

Die Fraktionen von SPD und CDU hatten sich im November 2017 in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Wirkungen und die Organisation der Pflegekammer zur Hälfte der Legislaturperiode zu evaluieren. An einer vom 29. Juli bis 6. September 2020 abgehaltenen Befragung haben sich 15.100 von 78.000 angeschriebenen Kammermitgliedern beteiligt. Auf die Frage „Soll die Pflegekammer Niedersachsen fortbestehen?“ hatten 70,6 Prozent mit „Nein“ geantwortet, 22,6 Prozent hatten sich für ein Fortbestehen ausgesprochen, 6,8 Prozent enthielten sich. Damit zeigte sich, dass diese durch Gesetz vom 14.12.2016 zum 01.01.2017 errichtete Körperschaft nicht die Form der Interessenvertretung ist, die sich die Pflegefachkräfte in Niedersachsen wünschen.

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