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Hausratversicherung abschließen: Darauf kommt es an

  • Celle

CELLE. Für sich selbst eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen, ist insbesondere in Corona-Zeiten wichtig. Das bedeutet auch, zu überlegen, welche Versicherungen im neuen Jahr notwendig sind oder werden. Ein sinnvoller Schutz ist die Hausratversicherung, die sich insbesondere für Haushalte lohnt, die gewisse Vermögensgegenstände aufbewahren. Wer eine solche Hausratversicherung abschließen möchte, sollte einige Vorkehrungen treffen und sich für den passenden Anbieter entscheiden.

Hausratversicherung nur mit passender Versicherungssumme abschließen

Bestandteil einer jeden Hausratversicherung ist eine individuell festzulegende Versicherungssumme. Diese gilt es, konkret zu schätzen und weder zu hoch, noch zu niedrig zu bemessen. Besonders kompliziert ist eine Versicherung unter Wert, die nicht alle Hausratsgegenstände im Schadensfall absichern könnte. Um die Versicherungssumme korrekt festzulegen, kann sie entweder geschätzt oder selbst berechnet werden. Bei einer Schätzung bietet es sich an, die eigenen Vermögenswerte im Haushalt grob zu überschlagen.

Alternativ bieten zukünftige Versicherungen vielfach sogenannte pauschale Berechnungen, denen ein konkreter Wert zugrunde liegt. Meistens liegt dieser Wert bei 650 Euro pro Quadratmeter, in manchen Fällen auch darüber.

Zusätzliche Versicherungsleistungen erwägen

Mit einer „einfachen“ Hausratversicherung ist es oft nicht getan. Vielmehr garantieren die Basistarife lediglich einen gewissen Grundschutz. Abhängig von der individuellen Situation kann es folglich sinnvoll sein, einen höheren Tarif zu wählen oder optional weitere Leistungen zu buchen. Möglichkeiten gibt es viele:

  • Für Fahrradfahrer lohnt sich eine zusätzliche Fahrradversicherung, um bei Diebstahl abgesichert zu sein. Die Versicherung ist allerdings an harte Bedingungen geknüpft, da sie nur   dann greift, sofern das Rad in einem geschlossenen Raum in der Wohnung oder in einem Gemeinschaftsraum im Haus – beispielsweise im Keller – untergebracht ist.
  • Schäden, die infolge von Naturkatastrophen zu beklagen sind, werden von gängigen Hausratversicherungen nicht abgedeckt. Insofern ergbit es in bestimmten Fällen Sinn, sich zusätzlich bei Starkregen, Erdbeben oder Schneeverwehungen abzusichern. Dies gilt umso mehr, wenn das eigene Haus beispielsweise in Höhenlagen liegt.
  • Bei viele Glasflächen in der Wohnung ist anzuraten, eine zusätzliche Glasversicherung abzuschließen. Sie wird lediglich dann aktiviert, wenn eine Glasscheibe unwiederbringlich zu Bruch geht.

Eigene Vertragspflichten beachten

Versicherte haben dem Versicherer gegenüber bestimmte Pflichten zu erfüllen. Diesen müssen sie nachkommen, da der Versicherer ansonsten im Schadensfall nicht zu einer Zahlung verpflichtet ist. Beispielsweise müssen versicherte Wertsachen wie Schmuckgegenstände sicher und für andere unzugänglich in den eigenen Räumlichkeiten aufbewahren. Über Umzüge oder auftretende „Gefahrenquellen“ muss der Kunde seine Versicherung entsprechend unterrichten. Dies gilt streng genommen auch für längere Urlaubsreisen oder Abwesenheitszeiten, die das Risiko von Einbrüchen erhöhen. 

Bei Versicherungsfall richtig verhalten

Tritt ein Versicherungsfall ein, für den der Versicherer haften muss, ist es unumgänglich, den aufgetretenen Schaden schnellstmöglich mitzuteilen. Zu den Verhaltenspflichten bei einer Hausratversicherung gehört, sowohl Polizei als auch der Versicherung über die auftretende Schadensart und -höhe zügig zu informieren. Es bietet sich diesbezüglich an, in regelmäßigen Abständen die Bestandteile des Hausrats fotografisch festzuhalten. Quittungen von Neuanschaffungen gilt es, aufzubewahren, da sie im Schadensfall als Nachweise dienen.

Hausratversicherung richtig wechseln

Bei einem Wechsel muss zunächst einmal ein günstiger bzw. ein für sich empfehlenswerter Anbieter gefunden werden. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, unterschiedliche Angebote einzuholen und diese nach eigens festgelegten Kriterien miteinander zu vergleichen. Bevor es zu einem endgültigen Vertragsabschluss kommt, sollte geprüft werden, zu welchem Datum die aktuelle Police aufgekündigt werden kann. Bei der Mehrzahl ist es lediglich möglich, zum Jahresende zu kündigen. Versicherte sollten mindestens mit einer Frist von drei Monaten rechnen – und rechtzeitig den Vertrag auflösen. Tun sie dies nicht, verlängert sich dieser in den meisten Fällen um ein weiteres Jahr.

Bei einer ordentlichen Kündigungsfrist im Rahmen eines Wechsels reicht oft schon eine Frist von drei Kalendermonaten aus. Einige Faktoren ermöglichen zudem eine sogenannte außerordentliche Kündigung, die binnen vier Wochen Anwendung findet:

  • Bei einem teureren Tarif verkürzt sich die Frist auf einen Monat.
  • Ziehen mehrere Personen in einen Haushalt um, lässt sich der zuletzt abgeschlossene Vertrag kündigen, sofern die Person im anderen Vertrag mitversichert wird.
  • Im Falle eines Umzugs, der einen teureren Tarif nach sich zieht, lässt sich in einen anderen Vertrag wechseln.

Hausratversicherung von der Steuer absetzen

Bei einer Hausratversicherung handelt es sich immer um eine Sachversicherung, die in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar ist. Die einzige Ausnahme liegt bei einem staatlich anerkannten Arbeitszimmer, das sich im Haus befindet, vor. Dessen Kosten können Selbstständige als Betriebsausgaben, Arbeitnehmer als Werbungskosten und Auszubildende als Sonderausgaben geltend machen.

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